Entscheidungen

Copyright © 2013 BVerfG

Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2011 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2010 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2009 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2008 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2007 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2006 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2005 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2004 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2003 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2002 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
September 2006
KW
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
35
 
 
 
 
1
2
3
36
4
5
6
7
8
9
10
37
11
12
13
14
15
16
17
38
18
19
20
21
22
23
24
39
25
27
28
29
30
 

 

vom 26.09.2006
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Umgangsregelung, die zurzeit keine Übernachtung und keine Ferienaufenthalte seines dreijährigen Kindes bei ihm vorsieht.
vom 26.09.2006
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen strafgerichtliche Verurteilungen zu Geldstrafen wegen Zuwiderhandelns gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG i.V.m. § 18 Satz 2 VereinsG).
vom 26.09.2006
Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte ihn zunächst als Asylberechtigten an und stellte fest, dass ein Abschiebungsverbot nach § 51 Abs. 1 AuslG vorlag. Angesichts der veränderten Umstände in Serbien und Montenegro widerrief das Bundesamt die Asylanerkennung und die Feststellung des Abschiebungsverbots mit Bescheid vom 13. Oktober 2003. Die Klage des Beschwerdeführers wies das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 13. Februar 2004 ab. Der dagegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 20. Juli 2004 abgelehnt.
vom 26.09.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Urteil des Oberlandesgerichts, mit dem die Berufung des Beschwerdeführers zurückgewiesen wurde.