Copyright © 2013 BVerfG
Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 29.01.2007
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.
vom 26.01.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Übernahme der Altersgrenze von 65 Jahren für gewerbsmäßig fliegende Verkehrspiloten aus dem unter deutscher Beteiligung erarbeiteten Regelungswerk einer internationalen Institution, den
Joint Aviation Authorities (JAA), in eine deutsche Verordnung.
siehe auch
Pressemitteilung vom 2.02.2007
vom 25.01.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Zeugnisverweigerungsrecht eines katholischen Gefängnisseelsorgers.
siehe auch
Pressemitteilung vom 29.01.2007
vom 25.01.2007
Die begehrte Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts war zur sachgerechten Rechtsverfolgung in dem mit Beschluss vom 18. Juli 2006 entschiedenen Vorlageverfahren nicht erforderlich.
vom 24.01.2007
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der Rechtshilfe beantragte Zustellung einer Klage auf Schadensersatz und Strafschadensersatz, mit der sie vor einem Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika in Anspruch genommen werden soll. Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrte sie, das Zustellungszeugnis nicht herauszugeben oder an die ersuchende Behörde zurückzureichen. Dieser Antrag wurde mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2004 abgelehnt (BVerfGK 3, 259 ff.).
siehe auch
Pressemitteilung vom 6.02.2007
vom 24.01.2007
1. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die baurechtliche Genehmigung einer Mobilfunksendeanlage in der unmittelbaren Nachbarschaft des der Beschwerdeführerin gehörenden Hausgrundstücks. Für die Mobilfunksendeanlage war zuvor eine Standortbescheinigung über die Einhaltung der Sicherheitsabstände und Grenzwertanforderungen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erteilt worden. Die Beschwerdeführerin erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren eine auf Aufhebung der Baugenehmigung und Untersagung der Nutzung der Mobilfunksendeanlage gerichtete Klage.
vom 24.01.2007
1. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die baurechtliche Genehmigung einer Mobilfunksendeanlage in der unmittelbaren Nachbarschaft des im Nießbrauch der Beschwerdeführer stehenden Hausgrundstücks. Für die Mobilfunksendeanlage war zuvor eine Standortbescheinigung über die Einhaltung der Sicherheitsabstände und Grenzwertanforderungen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erteilt worden. Die Beschwerdeführer erhoben nach erfolglosem Widerspruchsverfahren eine auf Aufhebung der Baugenehmigung und Untersagung der Nutzung der Mobilfunksendeanlage gerichtete Klage.
vom 24.01.2007
1. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die baurechtliche Genehmigung einer Mobilfunksendeanlage in der unmittelbaren Nachbarschaft des nach dem Tod des Beschwerdeführers der Beschwerdeführerin allein gehörenden Hausgrundstücks. Für die Mobilfunksendeanlage war zuvor eine Standortbescheinigung über die Einhaltung der Sicherheitsabstände und Grenzwertanforderungen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erteilt worden. Die Beschwerdeführer erhoben nach erfolglosem Widerspruchsverfahren eine auf Aufhebung der Baugenehmigung und Untersagung der Nutzung der Mobilfunksendeanlage gerichtete Klage.
vom 16.01.2007
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Verpflichtung zur Ablieferung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit.
siehe auch
Pressemitteilung vom 30.01.2007
vom 16.01.2007
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.
vom 10.01.2007
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde ist teilweise unzulässig, darüber hinaus unbegründet.
siehe auch
Pressemitteilung vom 12.01.2007
vom 09.01.2007
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die Landeshauptstadt Düsseldorf in ihrer Funktion als örtliche Ordnungsbehörde dagegen, dass die Verwaltungsgerichte durch die angegriffenen Entscheidungen eine Ordnungsverfügung für rechtswidrig erkannt und aufgehoben haben, die gegen die Deutsche Bahn Netz AG als für den Zustand einer Sache ordnungsrechtlich Verantwortliche ergangen war.
vom 03.01.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verurteilung eines Presseunternehmens als urheberrechtliche Störerin wegen eines in ihre redaktionelle Berichterstattung eingebundenen Hyperlinks.
vom 03.01.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Kostenfestsetzung in einem zivilprozessrechtlichen Mahnverfahren.