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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
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vom 24.01.2007
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der Rechtshilfe beantragte Zustellung einer Klage auf Schadensersatz und Strafschadensersatz, mit der sie vor einem Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika in Anspruch genommen werden soll. Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrte sie, das Zustellungszeugnis nicht herauszugeben oder an die ersuchende Behörde zurückzureichen. Dieser Antrag wurde mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2004 abgelehnt (BVerfGK 3, 259 ff.).
siehe auch
Pressemitteilung vom 6.02.2007
vom 24.01.2007
1. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die baurechtliche Genehmigung einer Mobilfunksendeanlage in der unmittelbaren Nachbarschaft des der Beschwerdeführerin gehörenden Hausgrundstücks. Für die Mobilfunksendeanlage war zuvor eine Standortbescheinigung über die Einhaltung der Sicherheitsabstände und Grenzwertanforderungen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erteilt worden. Die Beschwerdeführerin erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren eine auf Aufhebung der Baugenehmigung und Untersagung der Nutzung der Mobilfunksendeanlage gerichtete Klage.
vom 24.01.2007
1. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die baurechtliche Genehmigung einer Mobilfunksendeanlage in der unmittelbaren Nachbarschaft des im Nießbrauch der Beschwerdeführer stehenden Hausgrundstücks. Für die Mobilfunksendeanlage war zuvor eine Standortbescheinigung über die Einhaltung der Sicherheitsabstände und Grenzwertanforderungen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erteilt worden. Die Beschwerdeführer erhoben nach erfolglosem Widerspruchsverfahren eine auf Aufhebung der Baugenehmigung und Untersagung der Nutzung der Mobilfunksendeanlage gerichtete Klage.
vom 24.01.2007
1. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die baurechtliche Genehmigung einer Mobilfunksendeanlage in der unmittelbaren Nachbarschaft des nach dem Tod des Beschwerdeführers der Beschwerdeführerin allein gehörenden Hausgrundstücks. Für die Mobilfunksendeanlage war zuvor eine Standortbescheinigung über die Einhaltung der Sicherheitsabstände und Grenzwertanforderungen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erteilt worden. Die Beschwerdeführer erhoben nach erfolglosem Widerspruchsverfahren eine auf Aufhebung der Baugenehmigung und Untersagung der Nutzung der Mobilfunksendeanlage gerichtete Klage.