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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 31.10.2007
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden anwaltlichen Vergütung in einem zivilrechtlichen Prozesskostenhilfemandat mit einem Streitwert von 42 Millionen DM.
vom 25.10.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Kostenbescheid, mit dem Gebühren für den Erlass von versammlungsrechtlichen Auflagen festgesetzt wurden.
vom 23.10.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Statthaftigkeit einer fachgerichtlichen Anhörungsrüge nach der Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs.
vom 23.10.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgenden Anforderungen an die Auslegung von Anträgen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch die Verwaltungsgerichte.
vom 17.10.2007
Die Beschwerdeführerin ist eine als gemeinnützig anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand entsprechend § 3 Nr. 1 ihrer Satzung die Errichtung, der Betrieb und die Förderung von Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens und der Altenhilfe ist. Nach § 3 Nr. 2 ihrer Satzung erfolgt „der Betrieb der Gesellschaft (...) aus dem Selbstverständnis der Caritas als einer Wesensfunktion der katholischen Kirche“. Gesellschafter sind der Caritasverband für das Erzbistum … e.V., der Caritas-Krankenhilfe … e.V. und der Caritasverband … e.V. (§ 5 der Satzung). Gemäß § 10 der Satzung müssen dem Aufsichtsrat zwei Personen, die aus dem Bereich der Caritas kommen, und eine Person, die aus dem Erzbischöflichen Ordinariat kommt, angehören; die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen der katholischen Kirche angehören.
siehe auch
Pressemitteilung vom 13.11.2007
vom 09.10.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, welche Rechtsfolgen sich aus dem Unterlassen des in § 406h Abs. 1 StPO vorgeschriebenen Hinweises auf die Möglichkeit, sich der erhobenen öffentlichen Klage als Nebenkläger anzuschließen, ergeben.
vom 08.10.2007
Die Beschwerdeführerin, eine politische Partei, wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Deutschen Bundestages, in dem Zahlungsmodalitäten im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung festgelegt wurden, und die darauf ergangenen Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
siehe auch
Pressemitteilung vom 23.10.2007
vom 08.10.2007
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Vergabe eines Beförderungsdienstpostens an einen Konkurrenten; er ist insbesondere der Auffassung, dass das Anforderungsprofil für die ausgeschriebene Stelle unzutreffend festgelegt worden sei.
vom 02.10.2007
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die jährlichen Pauschalabschläge bei der Gewährung von Beihilfeleistungen („Kostendämpfungspauschale“), die im Beamtenrecht des Landes Niedersachsen vom 1. Februar 1999 bis zum 31. Dezember 2001 vorgesehen waren.
siehe auch
Pressemitteilung vom 24.10.2007
vom 02.10.2007
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die an einen Mitbewerber erfolgte Vergabe eines Beförderungsdienstpostens.