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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 28.11.2007
Der Beschwerdeführer, Richter am Amtsgericht Heidelberg, wendet sich gegen eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans, in deren Folge nicht er, sondern ein anderer Richter des Gerichts mit den Aufgaben des Vorsitzes des Jugendschöffengerichts betraut wurde.
vom 28.11.2007
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG fristgerecht in einer § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise begründet wurde.
vom 27.11.2007
Das Organstreitverfahren betrifft einen Verfassungsstreit innerhalb Schleswig-Holsteins gemäß Art. 99 GG, § 13 Nr. 10 BVerfGG. Der Antragsteller war von 1998 bis zum Ende der 15. Legislaturperiode im Jahre 2005 Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Er wendet sich im Wesentlichen dagegen, dass es der Landtag im Jahre 2003 unterließ, das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Abgeordnetenentschädigung zum Abschluss zu bringen, mit dem eine höhere Entschädigung der Abgeordneten und die Beschränkung der Funktionszulagen geregelt werden sollte.
siehe auch
Pressemitteilung vom 11.12.2007
vom 27.11.2007
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die fachgerichtliche Ablehnung eines Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, mit dem sich ein Universitätsprofessor für Nuklearmedizin gegen die Schließung der auf dem Klinikgelände gelegenen Bettenstation der von ihm geleiteten nuklearmedizinischen Klinik an einem gegenüber der Universität organisatorisch verselbständigten Universitätsklinikum wendet.
vom 22.11.2007
Die vorliegende Verfassungsbeschwerde betrifft die ordnungsrechtliche Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mit festen Gewinnquoten, die von einem anderen als dem landeseigenen Wettveranstalter gewerblich veranstaltet werden.
vom 22.11.2007
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die teilweise Einziehung einer Anlieferungs-Referenzmenge für Milch.
vom 16.11.2007
Die Rechtssatzverfassungsbeschwerde betrifft Urheberrecht. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Kontrollanspruch nach § 54g des Urheberrechtsgesetzes in der Fassung des Art. 1 Nr. 14 des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 31. Oktober 2007 (BGBl I S. 2516) (im Folgenden: § 54g UrhG n.F.). Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
vom 14.11.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verletzung von Verfahrensgrundrechten im Insolvenzverfahren anlässlich der Entscheidung über ein gegen den Rechtspfleger gestelltes Ablehnungsgesuch.
vom 13.11.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Unterbringung eines Untersuchungsgefangenen in einem Einzelhaftraum mit offener Toilette und vor dem Fenster angebrachter Sichtblende.
siehe auch
Pressemitteilung vom 4.12.2007
vom 13.11.2007
Der Beschwerdeführer hat in der Justizvollzugsanstalt D. eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Betruges verbüßt und ist inzwischen aus der Haft entlassen worden. Seine Verfassungsbeschwerde, an der er ungeachtet der Haftentlassung festhält, betrifft die Größe des ihm im
offenen Vollzug zugewiesenen Haftraumes.
siehe auch
Pressemitteilung vom 4.12.2007
vom 13.11.2007
Der Beschwerdeführer ist seit Juni 2001 in Vollzug der Maßregel gemäß § 63 StGB im Landeskrankenhaus U. untergebracht. Er wendet sich gegen seine Unterbringungssituation und gegen die Zurückweisung einer seine frühere Unterbringungssituation betreffenden Rechtsbeschwerde als unzulässig.
siehe auch
Pressemitteilung vom 4.12.2007
vom 13.11.2007
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg; sie ist unbegründet, soweit der Beschwerdeführer die Rechtsanwendung des Tatgerichts im Hinblick auf die subjektive Tatseite angreift, und unzulässig, soweit die ihr zugrunde liegende Beweiswürdigung Angriffsgegenstand ist.
vom 12.11.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ahndung von Regelverstößen eines Patienten im psychiatrischen Maßregelvollzug.
siehe auch
Pressemitteilung vom 29.11.2007
vom 07.11.2007
Die Verfassungsbeschwerden richten sich unmittelbar gegen Art. 15 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004) vom 29. Dezember 2003 (BGBl I S. 3076), welcher § 2 Abs. 2 Satz 1 und 4 des Biersteuergesetzes 1993 (BierStG 1993 vom 21. Dezember 1992, BGBl I S. 2150, 2158 f.) änderte und damit die für Bier zu entrichtenden ermäßigten Steuersätze erhöhte.
vom 07.11.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Grundsicherung für Arbeitsuchende.
vom 06.11.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die richterliche Genehmigung der Anordnung einer Urinkontrolle bei einem Untersuchungsgefangenen sowie die wegen der Verweigerung der Mitwirkung an dieser Urinkontrolle verhängten Disziplinarmaßnahmen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 16.11.2007