Entscheidungen

Copyright © 2013 BVerfG

Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2011 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2010 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2009 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2008 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2007 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2006 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2005 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2004 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2003 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2002 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
November 2007
KW
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
44
 
 
 
1
2
3
4
45
5
6
7
8
9
10
11
46
12
14
15
16
17
18
47
19
20
21
22
23
24
25
48
26
27
28
29
30
 
 

 

vom 13.11.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Unterbringung eines Untersuchungsgefangenen in einem Einzelhaftraum mit offener Toilette und vor dem Fenster angebrachter Sichtblende.
siehe auch Pressemitteilung vom 4.12.2007
vom 13.11.2007
Der Beschwerdeführer hat in der Justizvollzugsanstalt D. eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Betruges verbüßt und ist inzwischen aus der Haft entlassen worden. Seine Verfassungsbeschwerde, an der er ungeachtet der Haftentlassung festhält, betrifft die Größe des ihm im
offenen Vollzug zugewiesenen Haftraumes.
siehe auch Pressemitteilung vom 4.12.2007
vom 13.11.2007
Der Beschwerdeführer ist seit Juni 2001 in Vollzug der Maßregel gemäß § 63 StGB im Landeskrankenhaus U. untergebracht. Er wendet sich gegen seine Unterbringungssituation und gegen die Zurückweisung einer seine frühere Unterbringungssituation betreffenden Rechtsbeschwerde als unzulässig.
siehe auch Pressemitteilung vom 4.12.2007
vom 13.11.2007
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg; sie ist unbegründet, soweit der Beschwerdeführer die Rechtsanwendung des Tatgerichts im Hinblick auf die subjektive Tatseite angreift, und unzulässig, soweit die ihr zugrunde liegende Beweiswürdigung Angriffsgegenstand ist.