Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 27.11.2007
Das Organstreitverfahren betrifft einen Verfassungsstreit innerhalb Schleswig-Holsteins gemäß Art. 99 GG, § 13 Nr. 10 BVerfGG. Der Antragsteller war von 1998 bis zum Ende der 15. Legislaturperiode im Jahre 2005 Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Er wendet sich im Wesentlichen dagegen, dass es der Landtag im Jahre 2003 unterließ, das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Abgeordnetenentschädigung zum Abschluss zu bringen, mit dem eine höhere Entschädigung der Abgeordneten und die Beschränkung der Funktionszulagen geregelt werden sollte.
siehe auch Pressemitteilung vom 11.12.2007
vom 27.11.2007
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die fachgerichtliche Ablehnung eines Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, mit dem sich ein Universitätsprofessor für Nuklearmedizin gegen die Schließung der auf dem Klinikgelände gelegenen Bettenstation der von ihm geleiteten nuklearmedizinischen Klinik an einem gegenüber der Universität organisatorisch verselbständigten Universitätsklinikum wendet.