Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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vom 12.12.2007
Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass ihm das Sorgerecht für seinen Sohn nicht nach § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB übertragen wurde.
siehe auch Pressemitteilung vom 8.01.2008
vom 12.12.2007
1. Gegenstand der Verfassungsbeschwerden sind zivilgerichtliche Entscheidungen, durch die Klagen auf Unterlassung und Entschädigung wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Beschwerdeführer durch die Veröffentlichung des autobiographischen Romans „Pestalozzis Erben“ abgewiesen wurden. Die Beschwerdeführer, die Lehrer sind oder waren, sehen sich durch die Darstellung bestimmter Lehrer in dem umstrittenen Roman, die Ähnlichkeiten zu ihnen aufwiesen, in ihrer Ehre verletzt.
siehe auch Pressemitteilung vom 31.01.2008
vom 12.12.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft zivilgerichtliche Verurteilungen der Beschwerdeführer, es zu unterlassen, Werbung für ihre Anwaltssozietät im Internet mit so genannten Gegnerlisten zu betreiben, in denen darauf verwiesen wird, gegen welche Unternehmen und Personen die Sozietät bereits mandatiert war.