Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 04.12.2007
Der Beschwerdeführer ist indischer Staatsangehöriger. Er reiste 1996 in die Bundesrepublik ein, nach erfolglosem Asylverfahren wurde er geduldet. Im Januar 2006 schloss er in Schweden die Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen. Darauf reiste er unter Nichtbeachtung der Einreisevorschriften wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein, wo er die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung beantragte. Gleichzeitig begehrte er im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Erteilung einer Duldung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Zu dessen Begründung führte er aus, seinem Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stehe die illegale Einreise gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nicht zwingend entgegen; ihn auf das Visumsverfahren zu verweisen, verstoße gegen Art. 8 EMRK. In ihrer Erwiderung wies die Ausländerbehörde darauf hin, dass der Beschwerdeführer bisher nicht nachgewiesen habe, von seiner in Indien lebenden Ehefrau geschieden zu sein.
vom 04.12.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der zwischenstaatlichen Geltung des Grundsatzes ne bis in idem, im konkreten Fall im Verhältnis Deutschlands zur Schweiz.