Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

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Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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2007 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2006 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2005 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2004 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2003 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2002 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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vom 30.03.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.
vom 29.03.2007
Die Anträge im Organstreitverfahren betreffen die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan.
siehe auch Pressemitteilung vom 30.03.2007
vom 29.03.2007
vom 29.03.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen Haftprüfung nach § 121, § 122 StPO durch das Oberlandesgericht.
siehe auch Pressemitteilung vom 4.04.2007
vom 29.03.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die Rechtsprechung der Strafgerichte, wonach dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter Einsatz von Signalhorn und Lichthupe Gewalt im Sinne des Nötigungstatbestandes darstellen kann, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
siehe auch Pressemitteilung vom 17.04.2007
vom 29.03.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Wahrung der Frist aus § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG bei Einlegung materieller Grundrechtsrügen erst nach Durchführung des fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens.
vom 29.03.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis.
vom 26.03.2007
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist ein Beschluss, durch den die Zulassung der Berufung in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren abgelehnt wurde. Die Beschwerdeführerin wendet sich in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren unmittelbar gegen die Versagung einer Spielbankerlaubnis und mittelbar gegen das staatliche Spielbankenmonopol in Bayern.
siehe auch Pressemitteilung vom 12.04.2007
vom 26.03.2007
Die beschwerdeführende GmbH wendet sich gegen die Anordnung einer Durchsuchung ihrer Geschäftsräume in einem Verfahren wegen handwerksrechtlicher Verstöße.
vom 22.03.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft gerichtliche Entscheidungen über den Antrag eines Gefangenen, die Vollzugsanstalt zu verpflichten, ihn in eine sozialtherapeutische Anstalt zu verlegen.
vom 21.03.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bemessung der Sorgfaltsanforderungen an die Presse bei der Verbreitung von Verdachtsbehauptungen eines Informanten.
vom 20.03.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Auswahlentscheidung des Thüringer Justizministeriums zur Besetzung der Stelle des Präsidenten des Thüringer Landesarbeitsgerichts sowie gegen die nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Eilbeschlüsse, mit denen sein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt worden ist.
siehe auch Pressemitteilung vom 28.03.2007
vom 20.03.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Vorschrift des § 1 a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in der Fassung des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1998 (BGBl I S. 3843). Aufgrund der in dieser Vorschrift geregelten Bürgenhaftung des Hauptunternehmers wurde die Beschwerdeführerin zur Zahlung des tariflichen Mindestlohns an einen Arbeitnehmer des von ihr beauftragten portugiesischen Nachunternehmers verurteilt.
siehe auch Pressemitteilung vom 5.04.2007
vom 20.03.2007
Die Vorlage betrifft die Frage, ob die bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge zu beachtende Dreijahresfrist des § 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 BeamtVG mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
siehe auch Pressemitteilung vom 13.04.2007
vom 20.03.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Maßregelvollzug.
vom 20.03.2007
Die Beschwerdeführer sind als so genannte Geistheiler tätig und wenden sich gegen fachgerichtliche Entscheidungen, durch die sie wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG) zur Unterlassung bestimmter Werbeaussagen in ihrem Internetauftritt verurteilt wurden.
vom 20.03.2007
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind berufsgerichtliche Entscheidungen.
vom 19.03.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die Erstreckung der Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB auf Fälle des unvorsätzlichen Entfernens vom Unfallort gegen das strafrechtliche Analogieverbot (Art. 103 Abs. 2 GG) verstößt.
siehe auch Pressemitteilung vom 30.03.2007
vom 15.03.2007
Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffen sitzungspolizeiliche Maßnahmen über das Fertigen von Fernsehaufnahmen aus einer Hauptverhandlung in Strafsachen, die gegen achtzehn der Misshandlung von Rekruten verdächtige Unteroffiziere der Bundeswehr geführt werden soll.
siehe auch Pressemitteilung vom 16.03.2007
vom 15.03.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft insbesondere die Frage, ob sich das Betretungs- und Besichtigungsrecht der Handwerkskammern auch auf Grundstücke und Geschäftsräume solcher Gewerbetreibender erstreckt, von denen bereits feststeht, dass sie nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden können.
siehe auch Pressemitteilung vom 3.04.2007
vom 15.03.2007
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Pflicht zur Teilnahme am Ethikunterricht ohne Abmeldemöglichkeit im Lande Berlin.
siehe auch Pressemitteilung vom 19.04.2007
vom 15.03.2007
Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
vom 14.03.2007
1. Die Beschwerdeführer wurden von ihrem ehemaligen Rechtsanwalt auf Zahlung von Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von 658,91 € nebst Zinsen verklagt. Widerklagend verfolgten sie gegen ihn einen Anspruch auf Zahlung von 500,00 € nebst Zinsen. Das Amtsgericht gab der Klage statt und wies die Widerklage ab. Das Landgericht wies die Berufung zurück. Gegen dieses Urteil legten die Beschwerdeführer gemäß § 321 a ZPO Anhörungsrüge ein. Das Landgericht verwarf die Anhörungsrüge unter Berufung auf den Vorrang eines anderen Rechtsbehelfs gemäß § 321 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO als unzulässig. Es meinte, die Beschwerdeführer hätten eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und so den Zugang zum Revisionsverfahren eröffnen können und müssen.
vom 13.03.2007
Die abstrakte Normenkontrolle betrifft die Berücksichtigung frühzeitiger Emissionsminderungen bei der Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007.
siehe auch Pressemitteilung vom 1.06.2007
vom 12.03.2007
Die Anträge im Organstreitverfahren betreffen die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan.
siehe auch Pressemitteilung vom 12.03.2007
vom 08.03.2007
Mit jeweils gleichlautenden Beschlüssen vom 24. Juni 2003 - 2 BvM 6/03 - und vom 10. Juli 2003 - 2 BvM 7/03, 2 BvM 8/03 - legte das Oberlandesgericht dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG die Frage vor, ob ein vom Schuldnerstaat ausgerufener Staatsnotstand zur Verweigerung bestehender und fälliger Zahlungsverpflichtungen berechtigt und ob ein solcher Rechtssatz des Völkerrechts auch im Falle der klageweisen Geltendmachung von Forderungen aus Staatsanleihen durch private Gläubiger vor deutschen Zivilgerichten nach Art. 25 GG bindend ist.
vom 06.03.2007
Der Beschwerdeführer, ein Beamter der Besoldungsgruppe A 13, begehrt die Gewährung einer "Ballungsraumzulage" zum Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten in München. Da eine gesetzliche Anspruchsgrundlage hierfür nicht besteht, wirft die Verfassungsbeschwerde die Frage auf, ob der Gesetzgeber verpflichtet ist, bei der Beamtenbesoldung regionale Unterschiede in den Lebenshaltungskosten durch die Gewährung einer Ortszulage oder andere Maßnahmen auszugleichen.
siehe auch Pressemitteilung vom 6.03.2007
vom 05.03.2007
Der Antragsteller erstrebt die Aussetzung des Vollzugs einer Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die im Verfahren zur Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes ergangen ist. Mit dieser wurde die im März 2004 erfolgte Anordnung des Sofortvollzugs der verwaltungsbehördlichen Entziehung seiner Fahrerlaubnis wegen Konsums des Rauschmittels Metamphetamin im Dezember des Jahres 2003 bestätigt, nachdem das Verwaltungsgericht zunächst die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage wieder hergestellt hatte. Die Voraussetzungen für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung liegen vor.
vom 02.03.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Anhalten einer von einem Strafgefangenen an einen Untersuchungsgefangenen adressierten Zeitschrift.
vom 01.03.2007
Ablehnung des Antrags auf Erlasses einer einstweiligen Anordnung im „Inzest-Verfahren“
siehe auch Pressemitteilung vom 2.03.2007