Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 15.03.2007
Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffen sitzungspolizeiliche Maßnahmen über das Fertigen von Fernsehaufnahmen aus einer Hauptverhandlung in Strafsachen, die gegen achtzehn der Misshandlung von Rekruten verdächtige Unteroffiziere der Bundeswehr geführt werden soll.
siehe auch Pressemitteilung vom 16.03.2007
vom 15.03.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft insbesondere die Frage, ob sich das Betretungs- und Besichtigungsrecht der Handwerkskammern auch auf Grundstücke und Geschäftsräume solcher Gewerbetreibender erstreckt, von denen bereits feststeht, dass sie nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden können.
siehe auch Pressemitteilung vom 3.04.2007
vom 15.03.2007
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Pflicht zur Teilnahme am Ethikunterricht ohne Abmeldemöglichkeit im Lande Berlin.
siehe auch Pressemitteilung vom 19.04.2007
vom 15.03.2007
Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.