Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 30.05.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Aktiengesellschaft (sog. Squeeze-out) nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (im Folgenden: AktG). Die Beschwerdeführer wenden sich in erster Linie gegen einen gerichtlichen Beschluss über die vorzeitige Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nach § 327 e Abs. 2 in Verbindung mit § 319 Abs. 6 AktG.
siehe auch Pressemitteilung vom 26.06.2007
vom 30.05.2007
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht gemäß § 93 a BVerfGG zur Entscheidung angenommen werden, weil der Beschwerdeführer die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde versäumt hat. Wiedereinsetzung in die versäumte Frist nach § 93 Abs. 2 BVerfGG ist nicht zu gewähren, weil der Beschwerdeführer weder ausreichend dargelegt noch glaubhaft gemacht hat, dass er ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten.
vom 30.05.2007
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die in einem gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren aufgeworfene Frage nach dem angemessenen Umtauschverhältnis der Anteile bei der Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften.
vom 30.05.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob das Rechtsschutzinteresse für einen auf Vollzugslockerungen im Maßregelvollzug gerichteten Antrag nach § 109 Abs. 1 StVollzG verneint werden kann, wenn dem Kläger solche Lockerungen unter der Voraussetzung in Aussicht gestellt worden sind, dass er vorheriger Verlegung in eine andere Einrichtung zustimmt.