Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2011 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2010 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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2008 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2007 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2006 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2005 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2004 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2003 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2002 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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vom 27.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.
vom 27.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Maklerprovisionsanspruch.
vom 26.06.2007
Die miteinander verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen die Rentenversicherungspflicht von selbständigen Lehrern und die für einen begrenzten Zeitraum bestandene Möglichkeit, auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreit zu werden.
siehe auch Pressemitteilung vom 13.07.2007
vom 26.06.2007
Das Verfahren betrifft die Versagung versammlungsrechtlichen Eilrechtsschutzes.
vom 26.06.2007
Die unzulässige Beschwerde ist gegen eine strafrechtliche Verurteilung gerichtet.
vom 25.06.2007
Die Beschwerdeführerin ist eine Gemeinde in Brandenburg. Sie wendet sich mit ihrer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen ihre Eingliederung in die Nachbargemeinde durch das Gemeindegebietsreformgesetz.
vom 25.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG es gebietet, die Verteilung kostenloser Tageszeitungen zu untersagen.
vom 22.06.2007
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer, dass der Beschwerdeführerin zu 1, der ledigen Mutter des Beschwerdeführers zu 2, gegen den Vater des Beschwerdeführers zu 2 kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt über einen Zeitraum von drei Jahren nach der Geburt des Beschwerdeführers zu 2 hinaus zugesprochen wurde. Maßgeblich war hierfür die Vorschrift des § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB in der bis zum 30. Juni 1998 geltenden Fassung. Die Beschwerdeführer berufen sich in erster Linie auf eine Verletzung der Grundrechte aus Art. 6 Abs. 2 GG und aus Art. 6 Abs. 5 GG.
vom 22.06.2007
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung.
vom 22.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Verfahren.
vom 20.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist teils unzulässig, ansonsten unbegründet.
vom 20.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist teils unzulässig, ansonsten unbegründet.
vom 20.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet.
vom 20.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Berücksichtigung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVTI) der Deutschen Demokratischen Republik aufgrund eines fiktiven Anspruchs auf Einbeziehung in die Zusatzversorgung.
vom 20.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist zum Teil unzulässig, im Übrigen unbegründet.
vom 20.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Berücksichtigung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVTI) der Deutschen Demokratischen Republik aufgrund eines fiktiven Anspruchs auf Einbeziehung in die Zusatzversorgung.
vom 20.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Berücksichtigung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVTI) der Deutschen Demokratischen Republik aufgrund eines fiktiven Anspruchs auf Einbeziehung in die Zusatzversorgung.
vom 20.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Berücksichtigung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVTI) der Deutschen Demokratischen Republik aufgrund eines fiktiven Anspruchs auf Einbeziehung in die Zusatzversorgung.
vom 19.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde hat die "Pflichtrestmülltonne" für gewerbliche Siedlungsabfälle zum Gegenstand.
vom 18.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten betrifft die Versagung von Eilrechtsschutz im Hinblick auf eine Anordnung des Anstaltsleiters, den Beschwerdeführer gefesselt zu einem Facharzt auszuführen, und die zögerliche Behandlung des Eilantrages durch das Fachgericht.
vom 15.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) nicht vorliegen. Sie ist unzulässig.
vom 14.06.2007
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Möglichkeiten und Grenzen einer Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts auf der Grundlage des durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz (1. JuMoG) vom 24. August 2004 (BGBl I S. 2198) in die Strafprozessordnung eingeführten § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO.
siehe auch Pressemitteilung vom 6.07.2007
vom 14.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Berücksichtigung eines Hinzuverdienstes bei Leistung einer Erwerbsunfähigkeitsrente.
vom 14.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist. Damit liegen die Annahmevoraussetzungen gemäß § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vor.
vom 14.06.2007
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen eine geschlossene Unterbringung des Beschwerdeführers zu 3 in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Anstalt.
vom 14.06.2007
The constitutional complaints concern the service of statements of claim in American class actions on the complainant in Germany through mutual assistance channels pursuant to the Hague Service Convention.
vom 14.06.2007
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Zustellung US-amerikanischer Sammelklagen (class actions) an die Beschwerdeführerin in Deutschland im Wege der Rechtshilfe nach Maßgabe des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen (HZÜ) vom 15. November 1965 (BGBl 1977 II S. 1452).
vom 13.06.2007
Gegenstand der Verfassungsbeschwerden sind gesetzliche Regelungen, die verschiedenen Behörden die automatisierte Abfrage von so genannten Kontostammdaten ermöglichen.
siehe auch Pressemitteilung vom 12.07.2007
vom 13.06.2007
Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt der Antragsteller die sofortige Aussetzung der die Gebührenpflicht für Internet-Rechner betreffenden Regelungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) in der Fassung des Achten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 8. bis 15. Oktober 2004 (GVBl Nordrhein-Westfalen 2005, S. 192).
vom 13.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Urteile des Landgerichts München I, des Oberlandesgerichts München und des Bundesgerichtshofs, durch die die Veröffentlichung, Auslieferung und Verbreitung des von der Beschwerdeführerin verlegten Romans „Esra“ des Autors B. untersagt wurden, weil dieser das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen des Ausgangsverfahrens verletze.
siehe auch Pressemitteilung vom 12.10.2007
vom 13.06.2007
The constitutional complaint is directed at the judgments of the Munich I Regional Court, the Munich Higher Regional Court and the Federal Court of Justice which prohibited the publication, distribution and dissemination of the novel “Esra”, written by the author B. and published by the complainant, because the novel violated the general right of personality of the plaintiffs in the original proceedings.
vom 12.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe.
vom 12.06.2007
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ihre beiden Kinder auf den Kindesvater.
vom 11.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der vom Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.
vom 07.06.2007
Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffen die Möglichkeit, Fernsehaufnahmen in einem Strafverfahren auch von den Mitgliedern des Spruchkörpers zu fertigen.
vom 06.06.2007
Der hier allein zu behandelnde Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft für sofort vollziehbar erklärte Versammlungsverbote.
siehe auch Pressemitteilung vom 6.06.2007
vom 06.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen Haftprüfung nach § 121, § 122 StPO durch das Oberlandesgericht.
siehe auch Pressemitteilung vom 14.06.2007
vom 06.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der von dem Beschwerdeführer als verletzt gerügten Rechte angezeigt. Für eine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten ist nichts ersichtlich.
vom 06.06.2007
Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 in Verbindung mit § 93 d Abs. 2 BVerfGG nach Bekanntgabe des Beschlusses schriftlich abgefasst.
vom 05.06.2007
Gegenstand der am 4. Juni 2007 um 17:53 Uhr eingegangenen Verfassungsbeschwerde und des mit ihr verbundenen Eilantrags sind versammlungsrechtliche Entscheidungen, die sich auf eine am 5. Juni 2007 ab 10.00 Uhr geplante Veranstaltung im Zusammenhang mit der Durchführung des G8-Gipfels beziehen. Mit seinem Eilantrag begehrt der Beschwerdeführer die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Allgemeinverfügung, die unter anderem in der Zeit vom 2. bis 8. Juni 2007 Versammlungen in einem Gebiet um den Flughafen Rostock-Laage verbietet. Unter dieses Versammlungsverbot fällt auch eine vom Beschwerdeführer geplante Veranstaltung an der militärischen Haupteinfahrt des Flughafens Rostock-Laage am 5. und 6. Juni 2007.
siehe auch Pressemitteilung vom 5.06.2007
vom 05.06.2007
Gegenstand der am 4. Juni 2007 um 17:53 Uhr eingegangenen Verfassungsbeschwerde sind versammlungsrechtliche Entscheidungen aus Anlass des bei Heiligendamm durchgeführten
G8-Gipfels. Mit ihrem Eilantrag begehrt die Beschwerdeführerin eine einstweilige Anordnung zur Durchführung einer Mahnwache am 5. Juni 2007 anlässlich des 40. Jahrestags des so genannten Sechs-Tage-Kriegs zwischen Israel und einer arabischen Kriegsallianz. Die Mahnwache soll am östlichen Eingang des Sperrzauns stattfinden, der zur Absicherung des G8-Gipfels um Heiligendamm errichtet wurde. Mit der Mahnwache will die Beschwerdeführerin an die Opfer der vierzigjährigen Besatzung, die Folge des Sechs-Tage-Kriegs war, erinnern und die Politik der G8-Staaten im Hinblick auf den Palästina-Konflikt kritisieren. Durch den Standort an dem Sperrzaun soll eine bildhafte Assoziation mit der Mauer geweckt werden, welche die besetzten Gebiete Palästinas von Israel abtrennt.
siehe auch Pressemitteilung vom 5.06.2007