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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 13.06.2007
Gegenstand der Verfassungsbeschwerden sind gesetzliche Regelungen, die verschiedenen Behörden die automatisierte Abfrage von so genannten Kontostammdaten ermöglichen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 12.07.2007
vom 13.06.2007
Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt der Antragsteller die sofortige Aussetzung der die Gebührenpflicht für Internet-Rechner betreffenden Regelungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) in der Fassung des Achten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 8. bis 15. Oktober 2004 (GVBl Nordrhein-Westfalen 2005, S. 192).
vom 13.06.2007
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Urteile des Landgerichts München I, des Oberlandesgerichts München und des Bundesgerichtshofs, durch die die Veröffentlichung, Auslieferung und Verbreitung des von der Beschwerdeführerin verlegten Romans „Esra“ des Autors B. untersagt wurden, weil dieser das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen des Ausgangsverfahrens verletze.
siehe auch
Pressemitteilung vom 12.10.2007
vom 13.06.2007
The constitutional complaint is directed at the judgments of the Munich I Regional Court, the Munich Higher Regional Court and the Federal Court of Justice which prohibited the publication, distribution and dissemination of the novel “Esra”, written by the author B. and published by the complainant, because the novel violated the general right of personality of the plaintiffs in the original proceedings.