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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
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vom 05.06.2007
Gegenstand der am 4. Juni 2007 um 17:53 Uhr eingegangenen Verfassungsbeschwerde und des mit ihr verbundenen Eilantrags sind versammlungsrechtliche Entscheidungen, die sich auf eine am 5. Juni 2007 ab 10.00 Uhr geplante Veranstaltung im Zusammenhang mit der Durchführung des G8-Gipfels beziehen. Mit seinem Eilantrag begehrt der Beschwerdeführer die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Allgemeinverfügung, die unter anderem in der Zeit vom 2. bis 8. Juni 2007 Versammlungen in einem Gebiet um den Flughafen Rostock-Laage verbietet. Unter dieses Versammlungsverbot fällt auch eine vom Beschwerdeführer geplante Veranstaltung an der militärischen Haupteinfahrt des Flughafens Rostock-Laage am 5. und 6. Juni 2007.
siehe auch
Pressemitteilung vom 5.06.2007
vom 05.06.2007
Gegenstand der am 4. Juni 2007 um 17:53 Uhr eingegangenen Verfassungsbeschwerde sind versammlungsrechtliche Entscheidungen aus Anlass des bei Heiligendamm durchgeführten
G8-Gipfels. Mit ihrem Eilantrag begehrt die Beschwerdeführerin eine einstweilige Anordnung zur Durchführung einer Mahnwache am 5. Juni 2007 anlässlich des 40. Jahrestags des so genannten Sechs-Tage-Kriegs zwischen Israel und einer arabischen Kriegsallianz. Die Mahnwache soll am östlichen Eingang des Sperrzauns stattfinden, der zur Absicherung des G8-Gipfels um Heiligendamm errichtet wurde. Mit der Mahnwache will die Beschwerdeführerin an die Opfer der vierzigjährigen Besatzung, die Folge des Sechs-Tage-Kriegs war, erinnern und die Politik der G8-Staaten im Hinblick auf den Palästina-Konflikt kritisieren. Durch den Standort an dem Sperrzaun soll eine bildhafte Assoziation mit der Mauer geweckt werden, welche die besetzten Gebiete Palästinas von Israel abtrennt.
siehe auch
Pressemitteilung vom 5.06.2007