Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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vom 19.07.2007
vom 19.07.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen wegen der Duldung eines Überbaus geführten Zivilprozess.
vom 19.07.2007
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich ursprünglich gegen die Versammlungsverbote sowie gegen die oberverwaltungsgerichtliche Eilentscheidung zum „Sternmarsch“ zum G8-Gipfel in Heiligendamm. Mit Schreiben vom 25. Juni 2007 haben die Beschwerdeführer die Verfassungsbeschwerde teilweise für erledigt erklärt, soweit das Verfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche der Verfassungsbeschwerdeführer gegen die Verbotsverfügungen der Polizeidirektion Rostock zum Gegenstand gehabt habe. Der Gegenstand der Verfassungsbeschwerde, nämlich die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche gegen die Versammlungsverbote, habe sich durch Zeitablauf erledigt. Die Versammlung habe am 7. Juni 2007 stattfinden sollen und könne nicht nachgeholt werden, da das Gipfeltreffen der G8 beendet sei. Die Beschwerdeführer seien jedoch nach wie vor durch die Kostenentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern beschwert.