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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 31.07.2007
1. Die Beschwerdeführerin ist ein eingetragener Verein, der sich gemäß § 1 Abs. 2 seiner Satzung als Gewerkschaft versteht, in der die Beschäftigten der Polizeien der Länder, des Bundes und der Kommunen organisiert werden. Er hat sich die Aufgabe gestellt, die wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder zu wahren und zu fördern. Dazu strebt er unter anderem auch die Beteiligung an Personalratswahlen an. Die von der Beschwerdeführerin eingereichten Wahlvorschläge für die Gruppe der Beamten wurden jedoch bei verschiedenen Personalratswahlen im Land Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen. Die hiergegen erhobenen Wahlanfechtungsklagen sind jeweils abgewiesen worden; letztinstanzlich wies das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsbeschwerden durch Beschlüsse vom 25. Juli 2006 zurück. Zur Begründung wurde im Wesentlichen darauf verwiesen, dass der Beschwerdeführerin kein Wahlanfechtungsrecht zustehe, weil sie keine Gewerkschaft im Sinne des § 22 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen - LPVG - sei.
vom 31.07.2007
Die mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Entscheidungen der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg sowie gegen verwaltungsgerichtliche Eilentscheidungen.