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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 29.08.2007
Verfassungsbeschwerde und Eilanträge des Beschwerdeführers sind gegen die Versagung eines Verbots der Ausstrahlung eines Fernsehfilms gerichtet, der an das Geschehen um das Medikament Contergan anknüpft und dieses in eine Spielfilmhandlung einbindet.
siehe auch
Pressemitteilung vom 5.09.2007
vom 29.08.2007
Verfassungsbeschwerden und Eilanträge der Beschwerdeführerin, einer juristischen Person des Privatrechts, sind gegen die Versagung eines Verbots der Ausstrahlung eines Fernsehfilms gerichtet, der an das Geschehen um das Medikament Contergan anknüpft und dieses in eine Spielfilmhandlung einbindet.
siehe auch
Pressemitteilung vom 5.09.2007
vom 29.08.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bewertung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Konkret geht es um die Höhe der Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten, wenn für denselben Zeitraum Beiträge aus einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit geleistet werden.
vom 15.08.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände im Sinne von § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO.
siehe auch
Pressemitteilung vom 17.08.2007
vom 14.08.2007
Ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet.
vom 10.08.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bedeutung des Rechts auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG für die generalpräventiv begründete Ausweisung eines Ausländers, der seit vielen Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und nach seinem Vortrag keine tatsächliche Beziehung zu seinem Heimatstaat hat.
vom 08.08.2007
Soweit der Beschwerdeführer rügt, dass weder ein dringender Tatverdacht noch eine Fluchtgefahr vorliege, ist darauf hinzuweisen, dass die tatsächliche Würdigung des Sachverhalts durch die Fachgerichte vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit nachgeprüft wird (vgl. BVerfGE 15, 245 <247>; 18, 85 <92>; 20, 144 <150>). Verfassungsverstöße - Verkennen von Bedeutung und Tragweite des Freiheitsgrundrechts (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) oder gar Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) - lassen die Feststellungen des Oberlandesgerichts zu diesen Punkten nicht erkennen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 21.08.2007
vom 07.08.2007
Die Beschwerdeführerin, die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum, wendet sich unmittelbar gegen Normen des Landeshochschulrechts, die die Hochschulen des Landes verpflichten, ab dem Wintersemester 2007/2008 nur noch Studiengänge, die auf die Erlangung eines Bachelor- oder Mastergrades ausgerichtet sind, anzubieten und ihre bisherigen Studiengänge, die zu einem Diplomgrad, Magistergrad oder einem sonstigen Grad führen, auslaufen zu lassen.