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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 28.09.2007
Gegenstand der Verfahren ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 des Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger für das Land Nordrhein-Westfalen (GVBl 2003 S. 696; im Folgenden: SZG-NRW) insoweit, als darin der Grundbetrag der Sonderzahlung für Beamte ab der Besoldungsgruppe A 7 bereits für das Jahr 2003 abgesenkt wurde.
siehe auch
Pressemitteilung vom 18.10.2007
vom 28.09.2007
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung.
vom 27.09.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ladung des Beschwerdeführers zum Strafantritt im geschlossenen Vollzug - unter Versagung der zwecks Erhaltung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beantragten Ladung unmittelbar in den offenen Vollzug - und deren gerichtliche Bestätigung.
siehe auch
Pressemitteilung vom 15.10.2007
vom 27.09.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anforderungen, die an die Abweisung einer Verpflichtungsklage auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG als offensichtlich unbegründet zu stellen sind.
vom 24.09.2007
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in einem richterrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren. Weil der Dienstherr die Urkunde an den ausgewählten Bewerber unmittelbar nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts ausgehändigt hat, rügt er insbesondere, dass ihm die Möglichkeit, Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, genommen worden sei.
vom 24.09.2007
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Anrechnung von Einkünften aus Nebentätigkeit auf seine Unterhaltsbeihilfe.
vom 24.09.2007
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage, ob die Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetze 1999 und 2000 - soweit sie in Anknüpfung an § 14a Bundesbesoldungsgesetz Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen von jeweils 0,2 % zum 1. Juni 1999, 1. Januar 2001 und 1. Januar 2002 vorsehen - mit Verfassungsrecht, insbesondere mit den durch Art. 33 Abs. 5 GG garantierten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar sind.
siehe auch
Pressemitteilung vom 16.10.2007
vom 20.09.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren.
vom 20.09.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, den Beamten, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen haben, den Familienzuschlag der Stufe 1, den verheiratete Beamte erhalten, nicht oder nur unter weitergehenden Voraussetzungen zu gewähren.
siehe auch
Pressemitteilung vom 12.10.2007
vom 19.09.2007
Das Normbestätigungsverfahren betrifft die Frage, ob der Landesgesetzgeber auf Grundlage des § 44 a Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG - zur Einführung einer obligatorischen Einstellungsteilzeit befugt ist, wie sie § 80 c des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung enthält.
siehe auch
Pressemitteilung vom 28.09.2007
vom 19.09.2007
1. a) Der Beschwerdeführer hat eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG entsprechend vorgetragen. Bei der Geltendmachung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots muss der Beschwerdeführer im Einzelnen die nach dem jeweiligen Verfahrensstand gebotene Maßnahme und die damit mutmaßlich zu erzielende Beschleunigung des Verfahrens konkret darlegen, sofern sich dies nicht ausnahmsweise aus den sonstigen Umständen des Falles erschließt.
siehe auch
Pressemitteilung vom 2.10.2007
vom 19.09.2007
1. a) Der Beschwerdeführer hat eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG entsprechend vorgetragen. Bei der Geltendmachung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots muss der Beschwerdeführer im Einzelnen die nach dem jeweiligen Verfahrensstand gebotene Maßnahme und die damit mutmaßlich zu erzielende Beschleunigung des Verfahrens konkret darlegen, sofern sich dies nicht ausnahmsweise aus den sonstigen Umständen des Falles erschließt.
siehe auch
Pressemitteilung vom 2.10.2007
vom 12.09.2007
1. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die in § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vorgesehene Eigenmittelgrenze sowie die Praxis der Besoldungsbehörden, der nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 BBesG vorzunehmenden Berechnung den Bruttobetrag der zur Verfügung stehenden Eigenmittel zugrunde zu legen, mit Art. 3 Abs. 1, Art. 6 und Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist.
vom 11.09.2007
1. Das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60; im Folgenden: Gebührenurteil) neu geregelt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt (zur Entwicklung bis zum Gebührenurteil vgl. BVerfGE 90, 60 <62-64, 66-68>). Der Dritte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Regelungen zur Umsetzung der Vorgaben des Gebührenurteils enthielt, wurde vom 26. August bis 11. September 1996 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1997 in Kraft (veröffentlicht unter anderem in: GBl.BW 1996, S. 753).
siehe auch
Pressemitteilung vom 11.09.2007
vom 10.09.2007
Der Beschwerdeführer richtet sich gegen die Eintragung einer CD in die Liste der jugendgefährdenden Medien („Indizierung“).
vom 03.09.2007
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Überleitung von Rentenansprüchen und Rentenanwartschaften, die im staatlichen Alterssicherungssystem der Deutschen Demokratischen Republik erworben wurden.