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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 19.09.2007
Das Normbestätigungsverfahren betrifft die Frage, ob der Landesgesetzgeber auf Grundlage des § 44 a Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG - zur Einführung einer obligatorischen Einstellungsteilzeit befugt ist, wie sie § 80 c des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung enthält.
siehe auch
Pressemitteilung vom 28.09.2007
vom 19.09.2007
1. a) Der Beschwerdeführer hat eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG entsprechend vorgetragen. Bei der Geltendmachung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots muss der Beschwerdeführer im Einzelnen die nach dem jeweiligen Verfahrensstand gebotene Maßnahme und die damit mutmaßlich zu erzielende Beschleunigung des Verfahrens konkret darlegen, sofern sich dies nicht ausnahmsweise aus den sonstigen Umständen des Falles erschließt.
siehe auch
Pressemitteilung vom 2.10.2007
vom 19.09.2007
1. a) Der Beschwerdeführer hat eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG entsprechend vorgetragen. Bei der Geltendmachung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots muss der Beschwerdeführer im Einzelnen die nach dem jeweiligen Verfahrensstand gebotene Maßnahme und die damit mutmaßlich zu erzielende Beschleunigung des Verfahrens konkret darlegen, sofern sich dies nicht ausnahmsweise aus den sonstigen Umständen des Falles erschließt.
siehe auch
Pressemitteilung vom 2.10.2007