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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 30.01.2008
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit von Beamten des Freistaats Bayern auf 42 Wochenstunden ab dem 1. September 2004.
siehe auch
Pressemitteilung vom 19.02.2008
vom 30.01.2008
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen staatsvertragliche Regelungen über die Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte, zu denen insbesondere Rechner zählen, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können.
vom 30.01.2008
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Bestätigung eines Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren durch das Landgericht Duisburg.
vom 30.01.2008
Mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde und dem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wendet sich der Beschwerdeführer dagegen, dass seine Bewerbungen um vier neu geschaffene Nurnotarstellen im badischen Rechtsgebiet wegen Überschreitens der Altersgrenze keinen Erfolg hatten.
vom 30.01.2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Urteil, durch das der Beschwerdeführerin ein Anspruch auf Rücknahme eines gemeinschaftsrechtswidrigen Gebührenbescheids versagt wurde.
vom 30.01.2008
Die Beschwerdeführerin war Regierungsoberinspektorin bei der Bezügestelle Chemnitz des Landesamts für Finanzen Sachsen-Anhalt. Mit Schreiben vom 17. Februar 2004 wurde sie mit Wirkung zum 1. März 2004 in die Bezügestelle Dresden der gleichen Behörde umgesetzt.
vom 30.01.2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG zur Bestimmung der Tragweite des völkerrechtlichen Nichteinmischungsgebots.