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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 28.10.2008
Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen eine von den Verwaltungsgerichten in allen Instanzen bestätigte Verfügung der Georg-August-Universität Göttingen, mit welcher ihm anstelle des bisher von ihm als Hochschullehrer vertretenen Faches „Neues Testament“ das Fach „Geschichte und Literatur des frühen Christentums“ (nunmehr umbenannt in „Frühchristliche Studien“) zur Vertretung in Lehre, Forschung und Weiterbildung zugewiesen wurde.
siehe auch
Pressemitteilung vom 18.02.2009 ,
press release of 18.02.2009
vom 28.10.2008
Die Beschwerdeführer begehren mit ihrem erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (BGBl I S. 3198; im Folgenden: Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung) geschaffenen und von den Beschwerdeführern mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Regelungen der §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes (im Folgenden: TKG) zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten insbesondere mit Blick auf Änderungen im bayerischen Polizei- und Verfassungsschutzrecht in größerem Umfang einstweilen auszusetzen, als dies durch die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008, wiederholt durch Beschluss vom 1. September 2008, bisher geschehen ist.
siehe auch
Pressemitteilung vom 6.11.2008 ,
press release of 6.11.2008
vom 28.10.2008
In his constitutional complaint, the complainant challenges an order of G. University in G., which has been confirmed by the administrative courts at all instances, by which in place of the subject “New Testament”, for which he had previously been responsible as a lecturer at an institution of higher education, he was allocated the subject “History and Literature of Early Christianity” (now renamed “Early Christian Studies”), to be responsible for it in teaching, research and further training.