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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 26.02.2008
Mit seiner Verfassungsbeschwerde greift der Beschwerdeführer seine Verurteilung wegen Beischlafs zwischen Geschwistern an und erstrebt die Feststellung der Nichtigkeit des der Verurteilung zugrunde liegenden § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB.
siehe auch
Pressemitteilung vom 13.03.2008 ,
press release of 13.03.2008
vom 26.02.2008
Die Verfassungsbeschwerden haben die Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen zum Gegenstand.
siehe auch
Pressemitteilung vom 18.03.2008
vom 26.02.2008
1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den Eintritt von Führungsaufsicht nach vollständiger Verbüßung der Jugendstrafe. Das automatische Eintreten der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung einer längeren Freiheitsstrafe könne nicht auf § 7 JGG und § 68f StGB gestützt werden. Insoweit werde Art. 103 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 1 GG verletzt.
vom 26.02.2008
Der togolesische Beschwerdeführer wendet sich gegen die Bestellung eines Vormunds für seinen Neffen J. - gleichfalls togolesischer Staatsangehörigkeit -, dessen Vaterschaft er - obwohl er nicht der biologische Vater ist - in Togo anerkannt hat.
vom 26.02.2008
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Verwerfung einer Anhörungsrüge als unzulässig.
vom 26.02.2008
The subject of the constitutional complaints is the admissibility of photojournalistic articles on the private and everyday life of celebrities.
siehe auch
press release of 18.03.2008