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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 11.03.2008
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kennzeichen von Kraftfahrzeugen ermächtigen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 11.03.2008 ,
press release of 11.03.2008
vom 11.03.2008
Die Beschwerdeführer begehren mit ihrem Eilantrag, die durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (BGBl I S. 3198; im Folgenden: Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung) eingeführte Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit einstweilen auszusetzen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 19.03.2008 ,
press release of 19.03.2008
vom 11.03.2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob ein Gerichtsvollzieher aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn einen Anspruch auf Ausgleich von Mehrarbeit und auf Beseitigung einer Geschäftsüberlastung herleiten kann.
vom 11.03.2008
In their application for a temporary injunction, the complainants seek a temporary suspension of the retention of telecommunications traffic data for the purposes of public security introduced by the Act for the Amendment of Telecommunications Surveillance and Other Measures of Undercover Investigation and for the Implementation of Directive 2006/24/EC of 21 December 2007 (Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Federal Law Gazette I 2007 p. 3198; hereinafter referred to as: Act for the Amendment of Telecommunications Surveillance)).