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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 06.05.2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob und inwieweit ehrenamtliche Richter in ihrem außerdienstlichen Verhalten einer Pflicht zur Verfassungstreue unterliegen können.
siehe auch
Pressemitteilung vom 29.05.2008
vom 06.05.2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, den Beamten, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen haben, den Familienzuschlag der Stufe 1, den verheiratete Beamte erhalten, nicht beziehungsweise nur unter weitergehenden Voraussetzungen zu gewähren.
siehe auch
Pressemitteilung vom 3.06.2008
vom 06.05.2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob eine Änderung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Wirksamkeit einer vom Land Niedersachsen formularmäßig verwendeten arbeitsvertraglichen Nebenabrede mit Verfassungsrecht vereinbar ist.
vom 06.05.2008
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer die Verletzung ihres Rechts auf den gesetzlichen Richter mit der Begründung, das Bundessozialgericht hätte eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu der Frage herbeiführen müssen, ob das europäische Wettbewerbsrecht dem deutschen System der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft entgegensteht.