Copyright © 2013 BVerfG
Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 07.05.2008
Das Organstreitverfahren betrifft die Frage, ob der Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 der Zustimmung des Deutschen Bundestags bedurfte.
siehe auch
Pressemitteilung vom 7.05.2008 ,
press release of 7.05.2008
vom 07.05.2008
Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg; sie ist unzulässig.
vom 07.05.2008
1. Das Landgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe. Nach den Feststellungen erzielte er aus privaten Spekulationsgeschäften - namentlich dem Optionsscheinhandel - im Veranlagungszeitraum 2002 nach Abzug aller Bankspesen sowie eines Verlustrücktrags aus dem Veranlagungszeitraum 2003 einen steuerpflichtigen Reingewinn von 10.774.312 Euro. Daneben erzielte er in geringem Umfang Zinserträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dennoch gab er für den Veranlagungszeitraum 2002 keine Steuererklärung ab.
vom 07.05.2008
The Organstreit proceedings (proceedings on a dispute between supreme federal bodies) relate to whether the deployment of German soldiers in NATO AWACS aircraft to monitor airspace above the sovereign territory of Turkey required the approval of the German Bundestag.