Copyright © 2013 BVerfG
Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 02.07.2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit des gebührenpflichtigen Verfahrens zur Abgabe einer Kirchenaustrittserklärung vor dem Amtsgericht im Land Nordrhein-Westfalen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 8.08.2008
vom 02.07.2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet.
vom 02.07.2008
Die Verfassungsbeschwerde und der insoweit gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffen die Schließung der auf dem Klinikgelände gelegenen Bettenstation einer nuklearmedizinischen Klinik an einem gegenüber der Universität organisatorisch verselbständigten Universitätsklinikum. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren zunächst ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an dieses zurückverwiesen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. November 2007 - 1 BvR 1736/07 -, JURIS), wendet sich der Beschwerdeführer nach erneuter Zurückweisung seines Antrags durch das Oberverwaltungsgericht wiederum im Wege einer mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundenen Verfassungsbeschwerde gegen die im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren ergangenen Entscheidungen und die Stationsschließung durch das Universitätsklinikum (zum Ausgangssachverhalt sowie zum Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens vgl. grundsätzlich bereits den vorstehend genannten Beschluss).
vom 02.07.2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anforderungen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an die Anordnung von Verbringungshaft nach § 59 Abs. 2 AsylVfG.