Entscheidungen

Copyright © 2013 BVerfG

Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2011 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2010 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2009 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2008 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2007 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2006 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2005 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2004 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2003 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2002 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
Februar 2009
KW
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
05
 
 
 
 
 
 
1
06
2
3
4
5
6
7
8
07
9
10
12
13
14
15
08
16
17
18
19
20
21
22
09
23
24
25
26
27
28
 

 

vom 11.02.2009
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ihre Tochter auf den Kindesvater.
vom 11.02.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein registerrechtliches Ordnungsgeldverfahren. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Auferlegung von Ordnungsgeldern wegen unterbliebener Vorlage von Jahresabschlüssen einer von ihnen vertretenen GmbH. Sie meinen, die Fachgerichte hätten dem Ordnungsgeldverfahren nicht mehr geltende Verfahrensvorschriften zugrunde gelegt.
vom 11.02.2009
Der Landkreis hatte auf Antrag der Beschwerdeführerin gegen ihren Nachbarn eine bauordnungsrechtliche Verfügung erlassen, eine Zufahrt wegen Verstoßes gegen nachbarschützende Vorschriften zu entfernen. In dem vom Nachbarn angestrengten Verwaltungsrechtsstreit gegen diese Verfügung lehnten das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht den Antrag der Beschwerdeführerin auf Beiladung ab, weil die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO nicht vorlägen und im Verfahren eines Bauherrn gegen eine bauaufsichtliche Ordnungsverfügung es unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie der ständigen Spruchpraxis entspreche, einen Nachbarn, der die Verletzung von Nachbarrechten behaupte, nicht gemäß § 65 Abs. 1 VwGO beizuladen. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin Verfassungsbeschwerde mit der Begründung, ihr Recht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG auf effektiven Rechtsschutz sei verletzt. Nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde hob der Landkreis die Beseitigungsverfügung auf und erklärte gegenüber dem Verwaltungsgericht den Rechtsstreit für erledigt; der Nachbar schloss sich der Erledigungserklärung an.