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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
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vom 24.02.2009
Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird (1.) die einstweilige Aussetzung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs nach § 80 Abs. 5 VwGO vom 15. Januar 2009 sowie (2.) die einstweilige Aussetzung von Beschlüssen über Ablehnungsgesuche vom 22. Dezember 2008 begehrt, die im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen sind, das sich gegen den Planfeststellungsbeschluss bezüglich des Ausbaus des Flughafens Frankfurt am Main richtet.
siehe auch
Pressemitteilung vom 27.02.2009 ,
press release of 27.02.2009
vom 24.02.2009
Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde (1.) die einstweilige Aussetzung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs über das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin vom 22. Dezember 2008, (2.) die einstweilige Aussetzung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs nach § 80 Abs. 5 VwGO vom 15. Januar 2009 sowie (3.) die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Planfeststellungsbeschluss bezüglich des Ausbaus des Flughafens Frankfurt am Main begehrt.
siehe auch
Pressemitteilung vom 27.02.2009 ,
press release of 27.02.2009
vom 24.02.2009
Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde (1.) die einstweilige Aussetzung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs über das Ablehnungsgesuch der Antragstellerinnen vom 22. Dezember 2008, (2.) die einstweilige Aussetzung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs nach § 80 Abs. 5 VwGO vom 15. Januar 2009 sowie (3.) die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerinnen gegen den Planfeststellungsbeschluss bezüglich des Ausbaus des Flughafens Frankfurt am Main begehrt.
siehe auch
Pressemitteilung vom 27.02.2009 ,
press release of 27.02.2009
vom 24.02.2009
Die Verfassungsbeschwerde und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffen ein verwaltungsprozessuales Eilverfahren, das den Planfeststellungsbeschluss bezüglich des Ausbaus des Flughafens Frankfurt am Main zum Gegenstand hat.
siehe auch
Pressemitteilung vom 27.02.2009 ,
press release of 27.02.2009
vom 24.02.2009
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind Befangenheitsbeschlüsse, die in verwaltungsgerichtlichen Eil- und Klageverfahren ergangen sind, die den Planfeststellungsbeschluss bezüglich des Ausbaus des Flughafens Frankfurt am Main betreffen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 27.02.2009 ,
press release of 27.02.2009
vom 24.02.2009
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind Befangenheitsbeschlüsse, die in verwaltungsgerichtlichen Eil- und Klageverfahren ergangen sind, sowie ein in dem genannten Eilverfahren ergangener Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO.
siehe auch
Pressemitteilung vom 27.02.2009 ,
press release of 27.02.2009
vom 24.02.2009
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind Befangenheitsbeschlüsse, die in verwaltungsgerichtlichen Eil- und Klageverfahren ergangen sind, sowie der in dem genannten Eilverfahren ergangene Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO.
siehe auch
Pressemitteilung vom 27.02.2009 ,
press release of 27.02.2009