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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 30.03.2009
Die beantragte einstweilige Anordnung ist nicht zu erlassen, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht erfüllt sind.
vom 26.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Vorschriften des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz und Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz) sowie der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung, die die Möglichkeit einer Beteiligung des Finanzmarktstabilisierungsfonds an der Rekapitalisierung von Unternehmen des Finanzsektors vorsehen. Der Beschwerdeführer ist Aktionär der C. AG, der der Finanzmarktstabilisierungsfonds 10 Mrd. € Eigenkapital durch Ausgabe und Übernahme von Stammaktien sowie im Wege einer stillen Einlage zur Verfügung stellen will. Die Verfassungsbeschwerde wirft in der Sache insbesondere die Frage auf, ob einige der in dem Gesetz und der Verordnung vorgesehenen Regelungen mit dem durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz des Aktieneigentums vereinbar sind.
siehe auch
Pressemitteilung vom 3.04.2009
vom 26.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidungen der Fachgerichte, mit denen die Fortdauer der Unterbringung der Beschwerdeführerin in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wird.
vom 25.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Dauer der Testamentsvollstreckung, die der im Jahr 1951 verstorbene ehemalige Kronprinz Wilhelm von Preußen (im Folgenden: Erblasser), der älteste Sohn des im Jahr 1941 verstorbenen ehemaligen Kaisers Wilhelm II., zur Verwaltung seines Nachlasses angeordnet hat.
vom 24.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Erteilung eines Verweises gegenüber einem Rechtsanwalt wegen der Verletzung von § 10 Abs. 1 Satz 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (im Folgenden: BORA) bei der Kurzbezeichnung seiner Kanzlei.
vom 24.03.2009
Gegen den strafinhaftierten Beschwerdeführer wurde - nach seinen Angaben mit der Begründung, dass ein von ihm gefertigter Aushang möglicherweise eine Vollzugsbedienstete beleidige - die Ablösung von der Arbeit und getrennte Unterbringung während der Freizeit, jeweils auf unbestimmte Zeit, verfügt.
vom 20.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine im Abänderungsverfahren ergangene fachgerichtliche Entscheidung, mit der die sofortige Vollziehung einer die Vermittlung gewerblicher Sportwetten untersagenden Ordnungsverfügung unter Hinweis auf die durch den seit 1. Januar 2008 geltenden Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland geprägte Rechtslage aufrechterhalten wird.
siehe auch
Pressemitteilung vom 7.04.2009
vom 19.03.2009
Die Voraussetzungen, unter denen eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG), liegen nicht vor. Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit, sein Rechtsschutzziel im fachgerichtlichen Verfahren mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verfolgen. Die Verfassungsbeschwerde ist daher unzulässig, weil der Rechtsweg bislang noch nicht erschöpft ist (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
vom 19.03.2009
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Versorgung mit einer außervertraglichen Behandlungsmethode im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
vom 18.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die Änderung eines gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans, die ausschließlich bereits anhängige Verfahren betrifft, mit der Garantie des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist.
vom 18.03.2009
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Verurteilung unter anderem wegen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion nach § 152b StGB. Da der Beschwerdeführer nach Auffassung der Strafkammer gewerbsmäßig handelte, hat sie bei der Strafzumessung den Strafrahmen des § 152b Abs. 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 StGB - Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren - zugrunde gelegt.
vom 18.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung von Akteneinsicht an eine Privatperson im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
vom 18.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft unter anderem die Frage, ob ein Angeklagter im Strafverfahren aus Gründen der Verfahrensfairness einen Anspruch darauf hat, dass das Gericht in der Hauptverhandlung eine verbindliche Zwischenentscheidung über das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots trifft.
vom 18.03.2009
Der Beschwerdeführer - ein als Berufsbetreuer tätiger Rechtsanwalt - macht mit seiner Verfassungsbeschwerde eine mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarende Ungleichbehandlung durch die - die Umsatzsteuer mit umfassenden - Inklusivstundensätze nach § 4 Abs. 1 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) geltend.
vom 18.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die auf der Grundlage von § 103 StPO angeordnete Durchsuchung von Geschäftsräumen der Beschwerdeführerin zu 1. in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
vom 17.03.2009
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Durchsuchung seiner Wohnung und seines Arbeitsplatzes in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
vom 17.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde, die Entscheidungen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die den Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2007 bezüglich des Ausbaus des Flughafens Frankfurt am Main zum Gegenstand haben, sowie mittelbar § 93a VwGO betrifft, ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 <24 ff.>). Sie ist unzulässig.
vom 17.03.2009
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Erhebung von Haftkostenbeiträgen.
vom 16.03.2009
Der 68-jährige Beschwerdeführer war mit Wirkung ab 1. Juli 2000 als Polizeihauptmeister (Besoldungsgruppe A 9) wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Erst im Alter von 30 Jahren war er zum Beamten ernannt worden, zuvor hatte er eine Berufsausbildung zum Zimmermann absolviert und einige Jahre in einem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden. Deshalb bezieht er seit Vollendung seines 65. Lebensjahres ab 1. Juli 2005 neben der Beamtenversorgung auch Altersrente; den Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung hatte er sich (auch) durch freiwillige Beitragszahlungen erworben.
vom 12.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der vom Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Grundrechte angezeigt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.
vom 11.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen eine Ordnungsgeldfestsetzung, die nach verspäteter Offenlegung eines Jahresabschlusses erfolgt ist. Sie meinen, § 335 HGB biete hierfür keine Grundlage, da die Vorschrift nur Beugezwecke verfolge, nicht aber zur Auferlegung von repressiv wirkenden Sanktionen ermächtige.
vom 11.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen § 2 Abs. 7 EuWG in der Fassung vom 17. März 2008, der eine Fünf-Prozent-Sperrklausel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vorsieht.
vom 10.03.2009
Der am 1. August 1982 geborene Beschwerdeführer wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die vom Amtsgericht Hannover erlassene und vom Landgericht Hannover bestätigte Anordnung der Entnahme einer Speichelprobe oder einer Blutprobe sowie der molekulargenetischen Untersuchung der dadurch erlangten Körperzellen zum Zweck der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren.
vom 10.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die formalen Anforderungen an die Erhebung einer Verfahrensrüge sowie die Frage, in welcher Art und Weise Verfahrensverzögerungen bei der Strafzumessung zu kompensieren sind.
siehe auch
Pressemitteilung vom 16.04.2009
vom 10.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Vereinbarkeit des „Nachteils“ als Tatbestandsmerkmal des Untreuetatbestands in § 266 Abs. 1 StGB sowie seiner Auslegung durch die Gerichte mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG.
vom 10.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine anwaltsgerichtliche Verurteilung.
vom 09.03.2009
Die mit einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes verbundene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Feststellung des Verlustes eines Gemeinderatssitzes und den Ausschluss mit sofortiger Wirkung von der Ratsarbeit.
vom 05.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Abgabeentscheidung nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, die ohne Anhörung des Betroffenen ergangen ist. Nach dieser Vorschrift kann das Amtsgericht, wenn über die Fortdauer der Zurückweisungshaft oder Abschiebungshaft zu entscheiden ist, das Verfahren durch unanfechtbaren Beschluss an das Gericht abgeben, in dessen Bezirk die Zurückweisungshaft oder Abschiebungshaft jeweils vollzogen wird.
vom 05.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Heranziehung zu Ausgleichsbeträgen für Stellplätze gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Hamburgischen Bauordnung in der Fassung vom 27. September 1995 (HBauO).
vom 05.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Zivilrechtsstreit über Schadensersatz für die nicht genehmigte Verwendung eines Bildes der Beschwerdeführerin zu Werbezwecken.
siehe auch
Pressemitteilung vom 31.03.2009
vom 03.03.2009
Die Wahlprüfungsbeschwerden betreffen die Zulässigkeit des Einsatzes rechnergesteuerter Wahlgeräte, die auch als elektronische Wahlgeräte oder „Wahlcomputer“ bezeichnet werden, bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag.
siehe auch
Pressemitteilung vom 3.03.2009 ,
press release of 3.03.2009
vom 03.03.2009
1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Sie setzt sich in keiner Weise mit der angegriffenen Entscheidung inhaltlich auseinander und lässt die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten des Beschwerdeführers nicht einmal im Ansatz erkennen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 27.03.2009
vom 03.03.2009
The complaints requesting the scrutiny of an election relate to the permissibility of the deployment of computer-controlled voting machines, which are also referred to as electronic voting machines or “election computers”, in the elections to the 16th German Bundestag.
vom 02.03.2009
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die fachgerichtliche Auslegung und Anwendung des Auslieferungsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA).
vom 02.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen der Garantie des gesetzlichen Richters im Zusammenhang mit dem strafprozessualen Revisionsrecht.