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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 18.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die Änderung eines gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans, die ausschließlich bereits anhängige Verfahren betrifft, mit der Garantie des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist.
vom 18.03.2009
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Verurteilung unter anderem wegen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion nach § 152b StGB. Da der Beschwerdeführer nach Auffassung der Strafkammer gewerbsmäßig handelte, hat sie bei der Strafzumessung den Strafrahmen des § 152b Abs. 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 StGB - Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren - zugrunde gelegt.
vom 18.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung von Akteneinsicht an eine Privatperson im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
vom 18.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft unter anderem die Frage, ob ein Angeklagter im Strafverfahren aus Gründen der Verfahrensfairness einen Anspruch darauf hat, dass das Gericht in der Hauptverhandlung eine verbindliche Zwischenentscheidung über das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots trifft.
vom 18.03.2009
Der Beschwerdeführer - ein als Berufsbetreuer tätiger Rechtsanwalt - macht mit seiner Verfassungsbeschwerde eine mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarende Ungleichbehandlung durch die - die Umsatzsteuer mit umfassenden - Inklusivstundensätze nach § 4 Abs. 1 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) geltend.
vom 18.03.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die auf der Grundlage von § 103 StPO angeordnete Durchsuchung von Geschäftsräumen der Beschwerdeführerin zu 1. in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren.