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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 30.04.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ablehnung der Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe nach Verbüßung der Mindestdauer von 15 Jahren. Sie betrifft den Umgang der Gerichte im Aussetzungsverfahren mit der bisherigen Versagung von Vollzugslockerungen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 8.05.2009
vom 29.04.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Beurteilung staatlicher Strafverfolgungsmaßnahmen als Bedrohung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG.
vom 28.04.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zulässigkeit von Wohnungsprostitution im Geltungsbereich einer auf der Grundlage von Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGStGB erlassenen Sperrbezirksverordnung.
siehe auch
Pressemitteilung vom 19.05.2009
vom 23.04.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Antragsbefugnis in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.
vom 23.04.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob der Betreiber eines Krankenhauses, das bereits in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen wurde, die Planaufnahme eines anderen Krankenhauses anfechten kann (so genannte defensive oder negative Konkurrentenklage).
vom 22.04.2009
1. Die Ablehnungsgesuche gegen die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier und Kirchhof sowie gegen den Vizepräsident Voßkuhle, den Richter Broß, die Richterin Osterloh, die Richter Di Fabio und Mellinghoff, die Richterin Lübbe-Wolff und den Richter Gerhardt sind unzulässig.
vom 22.04.2009
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Genehmigungspflicht für Sozietäten von Notaren, die zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellt sind, und gegen die gleichzeitige Beschränkung der Sozietätsgröße auf drei Notare.
vom 22.04.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf dem Gebiet der Anwaltshaftung.
vom 21.04.2009
Mit einem Beschluss vom 14. Oktober 2008 hat der Senat der Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin in vollem Umfang stattgegeben. Er hat dabei die angegriffene Entscheidung aufgehoben und die mittelbar angegriffene Bestimmung des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt, soweit diese der Gewährung von Beratungshilfe in steuerrechtlichen Angelegenheiten entgegensteht. Die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin hat der Senat der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Land Berlin je zur Hälfte auferlegt.
vom 21.04.2009
Die Wahlprüfungsbeschwerde betrifft die Frage, ob das vorläufige Ergebnis der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 19. September 2005 und damit vor der Nachwahl im Wahlkreis 160 (Dresden I) am 2. Oktober 2005 bekanntgegeben werden durfte.
siehe auch
Pressemitteilung vom 21.07.2009 ,
press release of 21.07.2009
vom 15.04.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anwendung des Rechtsinstituts der unvordenklichen Verjährung im Straßenrecht.
vom 15.04.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen gemäß § 284 StGB (Oddset-Sportwetten) in der Zeit vor Erlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276).
vom 14.04.2009
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner im eigenen und im Namen seiner im Juni 2000 geborenen Tochter eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Entziehung des elterlichen Sorgerechts.
vom 08.04.2009
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Durchsuchung seiner Wohnung in einem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.
vom 06.04.2009
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Fortfall des Kindesgeldes bei
Überschreitung des Jahresgrenzbetrages
siehe auch
Pressemitteilung vom 29.04.2009
vom 03.04.2009
Der mit einer Verfassungsbeschwerde verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wendet sich gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen zur Beschränkung der Presseberichterstattung über ein Strafverfahren.
siehe auch
Pressemitteilung vom 8.04.2009
vom 03.04.2009
Die Rechtssatzverfassungsbeschwerde der Betreiberinnen von Biogasanlagen richtet sich unmittelbar gegen § 19 Abs. 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 - EEG 2009) vom 25. Oktober 2008 (BGBl I S. 2074).
vom 03.04.2009
Die Rechtssatzverfassungsbeschwerde der jeweils als GmbH & Co. KG organisierten Betreiberinnen von Biogasanlagen richtet sich unmittelbar gegen § 19 Abs. 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 - EEG 2009) vom 25. Oktober 2008 (BGBl I S. 2074).
vom 02.04.2009
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen.
vom 02.04.2009
Der Beschwerdeführer wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen nach § 298 StGB.
vom 01.04.2009
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 28. März 2007 genannten Gründen unzulässig. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.