Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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2002 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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vom 27.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen wegen der Rückabwicklung eines Vertrages über eine Warenlieferung geführten Zivilprozess. Der Beschwerdeführer bestellte am 25. Juni 2008 bei der Beklagten des Ausgangsverfahrens per E-Mail eine Playstation mit verschiedenen Zubehörteilen zu einem Preis von 522,97 € inklusive Porto. Am selben Tag nahm die Beklagte die Bestellung an, und der Beschwerdeführer überwies den vorgenannten Betrag auf ein Konto der Beklagten. Nach dem Vertragsschluss kam es zu Auseinandersetzungen der Vertragsparteien über die ordnungsgemäße Lieferung der bestellten Waren und Mängel. Der Beschwerdeführer verweigerte schließlich die Annahme und verlangte von der Beklagten die Rückzahlung des überwiesenen Kaufpreises. In dem deshalb vom Beschwerdeführer angestrengten Ausgangsverfahren hat der Beschwerdeführer mit einem Schriftsatz vom 27. Oktober 2008 unter anderem erklärt, der Kaufvertrag werde hiermit höchstvorsorglich widerrufen. Im Übrigen hat er sich auf die nicht ordnungsgemäße Lieferung der bestellten Waren und Mängel berufen.
vom 27.05.2009
Die Annahmevoraussetzungen nach § 93 Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist die Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG angezeigt. Das Bundesverfassungsgericht hat die vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, die auch im vorliegenden Verfahren allein die Beurteilung des Grundsteuerbescheides, nicht aber auch der Grundlagenbescheide betreffen, mit Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 1334/07 -, DB 2009, S. 773 geklärt.
vom 22.05.2009
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung im Zusammenhang mit gegen sie geführten Strafverfahren.
siehe auch Pressemitteilung vom 17.06.2009
vom 22.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Begehren des mit seiner Ehefrau und seinen Kindern zusammenlebenden Beschwerdeführers, einen Freibetrag in Höhe des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende gewährt zu bekommen.
siehe auch Pressemitteilung vom 2.07.2009
vom 22.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob dem Beschwerdeführer für den Veranlagungszeitraum 2003 ein Freibetrag in Höhe von 2.871 € (entspricht 5.616 DM) einzuräumen war, weil der Gesetzgeber die Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 - 2 BvR 1057, 1226, 980/91 - (BVerfGE 99, 216) betreffend die Neuregelung des Haushaltsfreibetrages gemäß § 32 Abs. 7 EStG in der seinerzeit geltenden Fassung nicht beachtet habe.
siehe auch Pressemitteilung vom 2.07.2009
vom 18.05.2009
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ihre Tochter auf den Kindesvater.
vom 18.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen der Reichweite des Tatbestandes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
siehe auch Pressemitteilung vom 25.06.2009
vom 18.05.2009
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen eine kartellrechtliche Untersagungsverfügung und diese bestätigende fachgerichtliche Entscheidungen.
siehe auch Pressemitteilung vom 3.07.2009
vom 18.05.2009
Die Verfahren betreffen die Frage, ob die Strafbarkeit des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten nach § 202c Abs. 1 StGB, insbesondere dessen Nr. 2, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
siehe auch Pressemitteilung vom 19.06.2009
vom 13.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung wegen der Unterbringung in Kinderheimen und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe der DDR.
siehe auch Pressemitteilung vom 4.06.2009
vom 13.05.2009
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
siehe auch Pressemitteilung vom 7.07.2009
vom 13.05.2009
Das Vorlageverfahren betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 110 Telekommunikationsgesetz (TKG), soweit Telekommunikationsunternehmen danach verpflichtet sind, auf eigene Kosten Vorrichtungen zur Überwachung der Telekommunikation bereitzustellen und vorzuhalten.
vom 13.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anwendung von § 106 JGG.
siehe auch Pressemitteilung vom 24.06.2009
vom 13.05.2009
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Tabaksteuergesetz (TabStG). Hiernach ist derjenige, der Tabakwaren aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft gewerbsmäßig und ohne deutsche Steuerzeichen in das Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland verbringt, verpflichtet, unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben. Zudem erfolgt eine Sicherstellung und im Einzelfall Einziehung der Waren.
vom 12.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich mittelbar gegen das Gesetz über den Forstabsatzfonds (Forstabsatzfondsgesetz - FAfG) - seit 1. Januar 1999 Gesetz über den Holzabsatzfonds (Holzabsatzfondsgesetz – HAfG, BGBl 1998 I S. 2003) - und betrifft die Frage, ob die Abgabe, die von den Betrieben der Forstwirtschaft, seit 1. Januar 1999 der Forst- und Holzwirtschaft, erhoben wird, mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den Anforderungen an die Erhebung einer nichtsteuerlichen Abgabe, vereinbar ist. Das Aufkommen fließt einem Absatzfonds zu, der den Absatz und die Verwertung von Erzeugnissen dieser Wirtschaftszweige fördern soll.
siehe auch Pressemitteilung vom 5.06.2009 , press release of 5.06.2009
vom 12.05.2009
Die Vorlage betrifft die Frage, ob § 52 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 EStG in der bis einschließlich 1998 gültigen Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 (StRG 1990) vom 25. Juli 1988 (BGBl I S. 1093) - im Folgenden auch: EStG a.F. - insofern gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstieß, als die darin getroffene Regelung für die Veranlagungszeiträume 1988 bis 1992 die Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums (Jubiläumsrückstellungen) untersagte und für schon gebildete Rückstellungen dieser Art die gewinnerhöhende Auflösung anordnete.
siehe auch Pressemitteilung vom 9.06.2009 , press release of 9.06.2009
vom 12.05.2009
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen § 1 des Brandenburgischen Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Januar 2005 zwischen dem Land Brandenburg und der Jüdischen Gemeinde - Land Brandenburg vom 26. April 2005 (GVBl I S. 158 - im Folgenden: Zustimmungsgesetz) in Verbindung mit Art. 6 und Art. 8 Abs. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 5, Art. 10 Abs. 3, Art. 11 Abs. 1, Art. 12, Art. 15 und Art. 16 Abs. 1 dieses Vertrages.
siehe auch Pressemitteilung vom 16.06.2009 , press release of 16.06.2009
vom 12.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung.
siehe auch Pressemitteilung vom 26.06.2009
vom 11.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe für einen Widerspruch gegen die Kürzung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
siehe auch Pressemitteilung vom 18.06.2009
vom 07.05.2009
Die Voraussetzungen, unter denen eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG), liegen nicht vor. Der Beschwerdeführer ist darauf hingewiesen worden, dass er für eine formgerechte Rechtsbeschwerde im Sinne des § 118 Abs. 3 StVollzG entweder eine von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Schrift vorlegen oder bei der Justizvollzugsanstalt beantragen muss, dass ihm - durch Vorführung zur Geschäftsstelle oder dadurch, dass ein zuständiger Urkundsbeamter ihn aufsucht - Gelegenheit zur Niederschrift seiner Rechtsbeschwerde bei der Geschäftsstelle gegeben werde. In der Auslegung des § 118 Abs. 3 StVollzG dahingehend, dass mit der Übersendung eines nur vom Gefangenen selbst unterzeichneten Rechtsbeschwerdeschriftsatzes an das Gericht oder speziell an dessen Geschäftsstelle die Rechtsbeschwerde nicht „zur Niederschrift der Geschäftstelle“ im Sinne des § 118 Abs. 3 StVollzG eingelegt ist, liegt kein Verfassungsverstoß (BVerfGK 9, 34 <35>).
vom 07.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Notwendigkeit einer richterlichen Entscheidung über die Ausschreibung zur Festnahme nach dem Aufenthaltsgesetz.
vom 07.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anforderungen an die richterliche Kontrolle einer Freiheitsentziehung durch die Polizei.
vom 06.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen § 30i des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG). Diese Bestimmung regelt in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BetrAVG eine besondere Beitragspflicht (so genannte Einmalbeitragspflicht) bestimmter Arbeitgeber zum Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG).
vom 06.05.2009
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
vom 06.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Verfahren.
vom 05.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass ein Ehegatte, dessen Name die Ehegatten nicht zum Ehenamen bestimmt haben, seinen Namen dem Ehenamen als Begleitnamen nicht anfügen darf, wenn der Ehename schon aus mehreren Namen besteht.
siehe auch Pressemitteilung vom 5.05.2009 , press release of 5.05.2009
vom 05.05.2009
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung liegen nicht vor (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.
vom 05.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Annahmegründe im Sinne von § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte angezeigt.
vom 04.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung des von der Beschwerdeführerin als verletzt bezeichneten Grundrechts angezeigt. Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.
vom 04.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der von der Beschwerdeführerin als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt. Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.
vom 04.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Beschlüsse, durch die dem als Pflichtverteidiger beigeordneten Beschwerdeführer die Festsetzung und Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung verweigert wurde.
vom 04.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Beschlüsse, durch die dem als Pflichtverteidiger beigeordneten Beschwerdeführer die Festsetzung und Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung verweigert wurde.