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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 27.05.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen wegen der Rückabwicklung eines Vertrages über eine Warenlieferung geführten Zivilprozess. Der Beschwerdeführer bestellte am 25. Juni 2008 bei der Beklagten des Ausgangsverfahrens per E-Mail eine Playstation mit verschiedenen Zubehörteilen zu einem Preis von 522,97 € inklusive Porto. Am selben Tag nahm die Beklagte die Bestellung an, und der Beschwerdeführer überwies den vorgenannten Betrag auf ein Konto der Beklagten. Nach dem Vertragsschluss kam es zu Auseinandersetzungen der Vertragsparteien über die ordnungsgemäße Lieferung der bestellten Waren und Mängel. Der Beschwerdeführer verweigerte schließlich die Annahme und verlangte von der Beklagten die Rückzahlung des überwiesenen Kaufpreises. In dem deshalb vom Beschwerdeführer angestrengten Ausgangsverfahren hat der Beschwerdeführer mit einem Schriftsatz vom 27. Oktober 2008 unter anderem erklärt, der Kaufvertrag werde hiermit höchstvorsorglich widerrufen. Im Übrigen hat er sich auf die nicht ordnungsgemäße Lieferung der bestellten Waren und Mängel berufen.
vom 27.05.2009
Die Annahmevoraussetzungen nach § 93 Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist die Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG angezeigt. Das Bundesverfassungsgericht hat die vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, die auch im vorliegenden Verfahren allein die Beurteilung des Grundsteuerbescheides, nicht aber auch der Grundlagenbescheide betreffen, mit Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 1334/07 -, DB 2009, S. 773 geklärt.