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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 17.06.2009
Der Antragsteller ist wegen eines von ihm begangenen Tötungsverbrechens, bei dem er Teile seines Opfers verspeiste, in der Öffentlichkeit als der „Kannibale von Rotenburg“ bekannt. Mit Urteil vom Mai 2006 - rechtskräftig seit Februar 2007 - wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die er derzeit verbüßt. Mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG möchte er verhindern, dass ein Kinofilm über sein Leben und seine Tat, dessen deutsche Uraufführung alsbald vorgesehen ist, vor Entscheidung über eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gezeigt wird.
siehe auch
Pressemitteilung vom 18.06.2009
vom 17.06.2009
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die erfolgte Abschiebung beziehungsweise Überstellung des Beschwerdeführers aus den USA an die Bundesrepublik Deutschland.
siehe auch
Pressemitteilung vom 8.07.2009
vom 17.06.2009
Der Beschwerdeführer zu 1) wendet sich mit seiner im eigenen und im Namen seiner im Juni 2000 geborenen Tochter eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Entziehung des elterlichen Sorgerechts.
vom 17.06.2009
Die Antragstellerinnen zu 1. bis 3. sind die Fraktionen der FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag. Die Antragstellerin zu 4. bildet die qualifizierte Minderheit im 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (sog. BND-Untersuchungsausschuss), bestehend aus den Abgeordneten Dr. S., N. und S.
siehe auch
Pressemitteilung vom 23.07.2009 ,
press release of 23.07.2009