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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 02.07.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen wegen Schmerzensgeldes und Schadenersatzes in Zusammenhang mit einer vorsätzlichen herbeigeführten HIV-Infektion geführten Zivilprozess und hier insbesondere die Bescheidung von Prozesskostenhilfeanträgen. Der Beschwerdeführer wurde am 22. Juni 2007 wegen mehrerer vollendeter und versuchter gefährlicher Körperverletzungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sowie zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt; die Anordnung einer Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten. Nach den Feststellungen der mit der Strafsache befassten Strafkammer hatte er auch die Klägerin des Ausgangsverfahrens (im Folgenden: Klägerin) durch ungeschützten Geschlechtsverkehr vorsätzlich mit HIV infiziert.
vom 02.07.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verwertung von Beweismitteln nach einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung.
siehe auch
Pressemitteilung vom 28.07.2009
vom 02.07.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslegung und Anwendung von § 163f Abs. 4 Satz 2 StPO in der bis zum 31. Dezember 2007 gültigen Fassung. Die Vorschrift unterwirft - von der Staatsanwaltschaft anzuordnende - planmäßig angelegte Beobachtungen eines Beschuldigten, die durchgehend länger als 24 Stunden dauern (§ 163f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO) oder an mehr als zwei Tagen stattfinden sollen (§ 163f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO; so genannte längerfristige Observationen), unter näheren Voraussetzungen dem Richtervorbehalt. § 163f Abs. 4 StPO a.F. lautete: