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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
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vom 16.09.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine verwaltungsgerichtliche Streitigkeit um den Anspruch auf Einräumung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück im Rahmen der Restitution an Opfer der Verfolgung durch das nationalsozialistische Regime nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG). Sie wirft mittelbar die Frage nach der Vereinbarkeit des in § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG geregelten Restitutionsausschlusses mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 GG auf. Diese Vorschrift (§ 3 Abs. 1 Satz 11 VermG) nimmt unter anderem Grundstücke von der Restitution aus, die von einem Entwicklungs-, Siedlungs- oder Wohnungsbauunternehmen entsprechend dem überwiegenden Unternehmenszweck, wie er vor der verfolgungsbedingten Schädigung bestand, als für den Wohnungsbau bestimmt zu einem für das Unternehmen üblichen Preis bis zum 8. Mai 1945 an natürliche Personen veräußert wurden.
siehe auch
Pressemitteilung vom 30.09.2009
vom 16.09.2009
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die zur Finanzierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den Aufsichtsbereichen Kredit- und Finanzdienstleistungswesen und Wertpapierhandel von den beaufsichtigten Unternehmen erhobene Umlage mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den sich aus der bundesstaatlichen Finanzverfassung (Art. 104a ff. GG) ergebenden Anforderungen an die Erhebung und Bemessung nichtsteuerlicher Abgaben vereinbar ist.
siehe auch
Pressemitteilung vom 6.10.2009 ,
press release of 6.10.2009