Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 22.09.2009
Die Verfassungsbeschwerde und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon (BGBl 2008 II S. 1038) und die am 8. September 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Begleitgesetze.
siehe auch Pressemitteilung vom 23.09.2009
vom 22.09.2009
1. Der Beschwerdeführer ist Mitbegründer einer Initiative, die nach vorheriger Ankündigung an den Eigentümer sogenannte Feldbefreiungsaktionen durchführt, bei denen gentechnisch veränderte Maispflanzen zerstört werden. Nach einer dieser Ankündigungen beantragte der Eigentümer eines solchen Feldes eine mit einem Ordnungsgeld bewehrte Unterlassungsverfügung gegen den Beschwerdeführer, die mit Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 18. Juli 2007 - 13 O 244/07 - erlassen wurde.
vom 22.09.2009
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft ein finanzgerichtliches Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz. Streitig ist, ob das Finanzgericht die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 3 FGO von einer Sicherheitsleistung abhängig machen durfte.
siehe auch Pressemitteilung vom 14.10.2009
vom 22.09.2009
Die Vorlage betrifft die Frage, ob die Besteuerung des Ertragsanteils von Bezügen aus Leibrenten nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG ohne die Berücksichtigung eines Sparer-Freibetrags mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.
siehe auch Pressemitteilung vom 15.10.2009 , press release of 15.10.2009