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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 11.03.2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen einen im Scheidungsverbund gestellten Antrag auf Zahlung nachehelichen Altersunterhalts.
vom 11.03.2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die leistungsmindernde Anrechnung von Kindergeld auf das Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
siehe auch
Pressemitteilung vom 8.04.2010
vom 11.03.2010
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, denn sie ist unzulässig. Sie ist nicht im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG hinreichend begründet.
vom 11.03.2010
1. Der Beschwerdeführer streitet mit seinem früheren Arbeitgeber über die Höhe seiner Vergütung. Am 12. Dezember 2007 wies das Arbeitsgericht im Verfahren 8 Ca 7395/03 einen allgemeinen Feststellungsantrag und einen unbezifferten Zahlungsantrag des Beschwerdeführers als unzulässig sowie die auf den Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31. Dezember 1994 bezogene Stufenklage als unbegründet ab. Im Verfahren 8 Ca 16686/07 wies es durch Teilurteil den Auskunftsantrag als unbegründet ab, den der Beschwerdeführer auf der ersten Stufe der auf den Zeitraum bis 31. Dezember 1994 bezogenen Stufenklage gestellt hatte. Die Urteile wurden am 27. Dezember 2007 zugestellt.
vom 11.03.2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen eine Kindesunterhaltsklage.