Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 11.06.2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Durchsuchung einer Wohnung und die Anordnung einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung aufgrund von Gefahr im Verzug.
siehe auch Pressemitteilung vom 1.07.2010
vom 11.06.2010
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden- Württemberg (LadÖG <GBl 2007, S. 135>).
siehe auch Pressemitteilung vom 9.07.2010
vom 11.06.2010
1. Der Beschwerdeführer zu 1. war bis zum Jahr 2002 mitgeschäftsführender Gesellschafter der Klägerin des Ausgangsverfahrens. Unmittelbar nach seinem Ausscheiden gründete er die Beschwerdeführerin zu 2., die ein konkurrierendes Unternehmen betreibt. Mit der Begründung, dieses habe sich nur etablieren können, weil der Beschwerdeführer zu 1. sich vor seinem Ausscheiden in unlauterer Weise die Kunden- und Firmendaten verschafft habe, wurden die Beschwerdeführer vor dem Landgericht Krefeld in Anspruch genommen. Unter anderem solle der Beschwerdeführer zu 1. Auskunft darüber erteilen, welche Originale und Kopien der Kunden- und Firmendaten er bisher nicht herausgegeben habe, erforderlichenfalls die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben an Eides statt versichern und die mitgenommenen beziehungsweise kopierten Daten herausgeben.
vom 11.06.2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Vorliegen eines Tatverdachts als Eingriffsvoraussetzung bei einer strafprozessualen Durchsuchung.
vom 11.06.2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Nichtgewährung von Hinterbliebenenrente an einen überlebenden eingetragenen Lebenspartner aus der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit vor dem 1. Januar 2005.
siehe auch Pressemitteilung vom 14.07.2010