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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 21.07.2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass gegen den Willen der Mutter eine Übertragung der elterlichen Sorge für nichteheliche Kinder auch oder allein auf den Vater unterhalb der Schwelle des Sorgerechtsentzugs gemäß § 1666 BGB nach den einschlägigen familienrechtlichen Vorschriften nicht möglich ist.
siehe auch
Pressemitteilung vom 3.08.2010 ,
press release of 3.08.2010
vom 21.07.2010
Die Vorlage betrifft die Frage, ob es mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar ist, dass nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 2 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz über die Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz - EntschG) ein Miterbe, der mit den zu Gebote stehenden Mitteln nicht auffindbar war, von seinen Rechten an im Beitrittsgebiet belegenen, ehemals staatlich verwalteten Vermögenswerten auch dann zugunsten des Entschädigungsfonds ausgeschlossen werden kann, wenn ein weiterer Miterbe und dessen Aufenthalt bekannt ist.
siehe auch
Pressemitteilung vom 5.08.2010 ,
press release of 5.08.2010
vom 21.07.2010
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in der Fassung nach dem Jahressteuergesetz 1997 vom 20. Dezember 1996 (BGBl I S. 2049).
siehe auch
Pressemitteilung vom 17.08.2010 ,
press release of 17.08.2010
vom 21.07.2010
Die Verfahren betreffen die Frage, ob § 22b Abs. 1 Satz 1 Fremdrentengesetz in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz - RVNG; BGBl I S. 1791) vom 21. Juli 2004 (im Folgenden: § 22b FRG n.F.) und dessen rückwirkende Inkraftsetzung zum 7. Mai 1996 durch Art. 15 Abs. 3 RVNG mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
siehe auch
Pressemitteilung vom 7.09.2010 ,
press release of 7.09.2010
vom 21.07.2010
The constitutional complaint relates to the question as to whether it is compatible with the Basic Law that it is not possible under the relevant provisions of family law for parental custody of children born out of wedlock to be transferred in part or solely to the father against the mother’s will, where the situation does not qualify for removal of parental custody under § 1666 of the Civil Code.
vom 21.07.2010
The constitutional complaints relate to the unequal treatment of registered civil partners and spouses under the Gift and Inheritance Tax Act in the version according to the 1997 Annual Tax Reform Act of 20 December 1996 (Federal Law Gazette (Bundesgesetzblatt – BGBl) I p. 2049).