Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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vom 31.05.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es verfassungsgemäß ist, die für die Gewährung der Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG 1999) entscheidende Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts zu stützen und eine durch diese Behörde vorgenommene Zuordnung nur einer eingeschränkten finanzgerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen.
siehe auch Pressemitteilung vom 30.06.2011 , press release of 30.06.2011
vom 30.05.2011
vom 30.05.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen der Beratungshilfe in urheberrechtlichen Angelegenheiten.
vom 30.05.2011
vom 25.05.2011
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Berichterstatterschreiben vom 21. April 2011 mitgeteilten Gründen offensichtlich unbegründet. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG abgesehen.
vom 20.05.2011
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes für eine Videoaufzeichnung in einem Bußgeldverfahren wegen Unterschreitens des erforderlichen Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug.
vom 17.05.2011
Der Beschwerdeführer wurde durch Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 7. Mai 1990 wegen eines im Lebensalter von 40 Jahren begangenen Mordes unter Einbeziehung eines Urteils, in welchem der Beschwerdeführer zuvor wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl in zwei Fällen und unerlaubten Führens einer halbautomatischen Selbstladewaffe zu Einzelfreiheitsstrafen von neun Monaten, zwei und drei Jahren sowie einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden war, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt.
vom 17.05.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
vom 17.05.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
vom 17.05.2011
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
vom 16.05.2011
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine Verurteilung wegen Parteiverrats.
vom 12.05.2011
Die Beschwerdeführerin macht im Wege der Kommunalverfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG) geltend, durch einen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 GG verletzt zu werden.
vom 11.05.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Auswahlentscheidung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg zur Besetzung der Stelle eines Schulleiters/einer Schulleiterin einschließlich eines in der Sache ergangenen Widerspruchsbescheids und gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes.
vom 05.05.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Wahlen zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 27. September 2009 und wendet sich gegen die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts vom 30. August 2010 (LVerfG 1/10, abgedruckt in der Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland - NordÖR - 2010, S. 401).
siehe auch Pressemitteilung vom 18.05.2011
vom 05.05.2011
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 <25 f.>; 96, 245 <248>).
vom 05.05.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei.
vom 05.05.2011
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt; denn sie hat keine Aussicht auf Erfolg. Anhaltspunkte dafür, dass die angegriffenen Entscheidungen gegen die als verletzt gerügten verfassungsmäßigen Rechte der Beschwerdeführerin verstoßen könnten, sind auf der Grundlage des Vorbringens der Verfassungsbeschwerde nicht ersichtlich.
vom 05.05.2011
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
vom 04.05.2011
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Fortdauer beziehungsweise die nachträgliche Anordnung ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Mittelbar sind die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorschriften gerichtet, die den angefochtenen Entscheidungen jeweils zugrunde liegen, und die die Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus (§ 67d Abs. 3 Satz 1 StGB), die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht (§ 66b Abs. 2 StGB, § 7 Abs. 2 JGG) sowie die Erstreckung des zeitlichen Anwendungsbereichs der Vorschriften auf Fälle betreffen, in denen die Anlasstaten bereits vor deren Inkrafttreten begangen wurden (§ 2 Abs. 6 StGB).
siehe auch Pressemitteilung vom 4.05.2011 , press release of 4.05.2011
vom 04.05.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Fortdauer von Untersuchungshaft.
vom 04.05.2011
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen verschiedene Regelungen des im Jahr 2007 grundlegend novellierten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (im Folgenden: Fluglärmschutzgesetz - FluglSchG -) und macht darüber hinaus eine Verletzung gesetzgeberischer Pflichten im Zusammenhang mit dem Schutz der Beschwerdeführer vor Fluglärm geltend.
vom 03.05.2011