Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 21.06.2011
1. Die Vorlage des Verwaltungsgerichts betrifft die Frage, ob § 8 Nr. 1 Satz 1 des baden-württembergischen Landesgesetzes über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Justizvollzug vom 1. Juli 2004 in der Fassung vom 11. Dezember 2007 mit § 123a Abs. 2 Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (BRRG) vereinbar ist, sowie die weitere Frage, ob § 8 Nr. 1 Satz 2, § 8 Nr. 2 und § 8 Nr. 6 des Landesgesetzes mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind.
vom 21.06.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Vertretung eines Beteiligten in einem sozialgerichtlichen Verfahren durch einen Rechtsbeistand.
vom 21.06.2011
Der 1950 geborene Beschwerdeführer wurde seit 1967 wiederholt zu Freiheitsstrafen verurteilt. Unter anderem wurde er in den Jahren 1980 wegen versuchter Vergewaltigung, 1983 wegen versuchter sexueller Nötigung und 1986 wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Zuletzt erfolgte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen Vergewaltigung durch Urteil des Landgerichts Landau vom 31. Juli 1989. Zugleich ordnete das Landgericht die Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung an.
vom 21.06.2011
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich zum einen dagegen, dass Studierende der Humanmedizin in den neuen Ländern für eine geringere Förderungshöchstdauer Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) erhalten konnten als Studierende der Humanmedizin in den alten Ländern. Zum anderen betrifft sie die Voraussetzungen für einen sogenannten „großen Teilerlass“ der als Darlehen gewährten Ausbildungsförderung nach § 18b Abs. 3 Satz 1 BAföG, die infolge der unterschiedlichen Förderungshöchstdauer in den neuen Ländern anders als in den alten nicht zu erfüllen waren. Die Regelung wurde später mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2012 abgeschafft.
siehe auch Pressemitteilung vom 29.07.2011 , press release of 21.06.2011