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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 29.09.2011
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine Anordnung des Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. August 2011 gegenüber der „B.“-Zeitung Angeklagte, Zeugen oder Nebenkläger in einem Wirtschaftsstrafverfahren nur „verpixelt“ abzubilden. Die Beschwerdeführerin, die die „B.“-Zeitung verlegt, rügt die Verletzung ihres Grundrechts auf Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.
vom 27.09.2011
Die Beschwerdeführerin begehrt die Behandlung ihrer beim Deutschen Bundestag eingereichten Petitionen als „öffentliche Petitionen“ entsprechend der auf Grundlage von § 110 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom Petitionsausschuss beschlossenen „Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze)“ (vgl. BTDrucks 17/6250, S. 104 ff.). Dort heißt es in Nummer 2.2 Abs. 4:
vom 27.09.2011
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Minderung der ihr ausgezahlten Beihilfe um eine sogenannte Eigenbeteiligung.
vom 26.09.2011
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die aus der verfassungsrechtlichen Bindung des Richters an das Gesetz folgenden Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung von Vorschriften des nationalen Rechts.
vom 24.09.2011
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung.
vom 22.09.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine unterbliebene Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (Europäischer Gerichtshof) hinsichtlich der Auslegung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (3. Führerscheinrichtlinie - ABl L 403/18).
vom 20.09.2011
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die gemäß § 178 Abs. 1 FamFG gerichtlich angeordnete Verpflichtung, an der Erstellung eines Abstammungsgutachtens mitzuwirken.
vom 15.09.2011
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Bestimmung des Termins für die Entlassung aus der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem sogenannten „Altfall“ im Anwendungsbereich des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB.
siehe auch
Pressemitteilung vom 6.10.2011
vom 15.09.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Rechtsstreit auf dem Gebiet des Planungsschadensrechts.
siehe auch
Pressemitteilung vom 7.10.2011
vom 15.09.2011
1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung zu einem Bußgeld von 10.000 € wegen eines ihm zur Last gelegten Verstoßes gegen eine immissionsschutzrechtliche Auflage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
vom 14.09.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft von den Beschwerdeführern erfolglos geltend gemachte Ansprüche auf Feststellung ihrer Berechtigung nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG) zum Zwecke ihrer Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz. Im Ausgangsverfahren ging es im Wesentlichen um die Frage, ob der Rechtsvorgänger der Beschwerdeführer als Jude in der NS-Zeit einer politisch oder rassisch bedingten Verfolgung ausgesetzt war und in deren Folge einen Vermögensverlust im Sinne des Vermögensgesetzes hinsichtlich der Aktien eines in Deutschland ansässigen Unternehmens erlitt (sogenannte Beteiligungsschädigung).
vom 14.09.2011
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Art und Weise, wie einem Strafverteidiger Einsicht in die Verfahrensakten gewährt wird.
vom 12.09.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Anspruch des Beamten auf Schutz vor ansehensbeeinträchtigender Berichterstattung über seine Person in den Medien sowie die Durchsetzung dieses Anspruchs im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.
vom 07.09.2011
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen deutsche und europäische Rechtsakte sowie weitere Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Versuchen zur Beilegung der gegenwärtigen Finanz- und Staatsschuldenkrise im Raum der Europäischen Währungsunion stehen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 7.09.2011 ,
press release of 7.09.2011
vom 07.09.2011
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie mangels hinreichender Begründung unzulässig ist. Das Beschwerdevorbringen genügt selbst unter Berücksichtigung sämtlicher Anlagen - die größtenteils erst nach Fristablauf eingegangen sind - nicht einmal ansatzweise den Mindestanforderungen an eine Substantiierung (§§ 92, 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG).
vom 07.09.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung.
vom 07.09.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die zivilgerichtliche Versagung von Inkassokosten als Verzugsschaden.
vom 07.09.2011
The constitutional complaints challenge German and European legal instruments and further measures which are related to attempts to solve the current financial and sovereign debt crisis in the area of the European monetary union.
vom 06.09.2011
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
vom 05.09.2011
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine landesgesetzliche Bestimmung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die eine Mindestgröße für Fraktionen in Gemeindevertretungen vorsieht.