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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
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vom 20.11.2012
Die Vorlage betrifft die freiwillige Eintragung der Religionszugehörigkeit in das Geburtenregister. Beteiligter zu 1) des Ausgangsverfahrens ist das gemeinsame Kind des Beteiligten zu 2) und seiner Ehefrau. Die Geburt wurde gemäß § 21 Personenstandsgesetz (PStG) beim Standesamt beurkundet. Als Religionszugehörigkeit der Mutter wurde „römisch-katholisch“ eingetragen. Die Eintragung „muslimisch“ beim Beteiligten zu 2) und auf Wunsch der Eltern gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 5 Halbsatz 2 PStG auch bei dem Kind lehnte der Standesbeamte ab, weil es sich beim Islam nicht um eine Religionsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts handele. Die Beteiligten zu 1) und 2) beantragten beim Amtsgericht, den Standesbeamten zur Eintragung der Religionszugehörigkeit „muslimisch“ anzuweisen. Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 PStG verstoße gegen Art. 4 Abs. 1 GG. Der Staat sei außerdem zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität verpflichtet. Als Eltern hätten sie für den Beteiligten zu 1) entschieden, dass seine Religionszugehörigkeit muslimisch sein solle. Sie hätten einen Anspruch darauf, diese Entscheidung auch im Rahmen staatlicher Beurkundungen zu dokumentieren. Es liege ein Eingriff in die Glaubensfreiheit vor, weil die Beteiligten gehindert würden, ihren Glauben zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten.
vom 20.11.2012
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Beschlüsse in einem sozialgerichtlichen Verfahren, in dem der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung abgelehnt wurde.