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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 12.12.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versorgung des Beschwerdeführers mit einem nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die Erstattung der Kosten, die er für die Beschaffung des Mittels seit Juni 2004 aufgewendet hat.
siehe auch
Pressemitteilung vom 16.01.2013
vom 12.12.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung eines Befangenheitsantrags im Zusammenhang mit Äußerungen eines Zivilrichters während des Verhandlungstermins.
vom 12.12.2012
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist darauf gerichtet, dem nach § 31 Abs. 1 GemO (Rheinland-Pfalz) aus dem Stadtrat ausgeschlossenen Antragsteller die Teilnahme an einer Stadtratssitzung am 13. Dezember 2012 zu ermöglichen.
vom 12.12.2012
1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Artikel 1 des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. bis 21. Dezember 2010 - Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag -, in Baden-Württemberg verkündet als Anlage zu dem Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften vom 18. Oktober 2011, GBl. S. 477) zum 1. Januar 2013. Gemäß § 2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags wird im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten sein.
vom 12.12.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Reichweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem mietrechtlichen Rechtsstreit.