Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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vom 28.02.2012
Der Organstreit betrifft die Rechtsstellung der Abgeordneten bei der Wahrnehmung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages im Rahmen des europäischen Stabilisierungsmechanismus.
siehe auch Pressemitteilung vom 28.02.2012 , press release of 28.02.2012
vom 28.02.2012
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Entzug der elterlichen Sorge für ihre beiden Kinder im Wege der einstweiligen Anordnung.
vom 28.02.2012
Der Beschwerdeführer hat mit Schreiben vom 15. November 2009 Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 eingelegt. Der Deutsche Bundestag hat den Einspruch in der 120. Sitzung am 7. Juli 2011 zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss richtet sich die am 24. August 2011 eingegangene Beschwerde. Der Berichterstatter hat mit Schreiben vom 9. Januar 2012 auf die fehlende Erfolgsaussicht der Beschwerde hingewiesen und Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen gegeben. Mit Schreiben vom 10. Februar 2012 hat der Beschwerdeführer den Richter Gerhardt wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Er begründet dies damit, dass der Richter Gerhardt von der SPD vorgeschlagen worden sei, gegen die sich die Wahlprüfungsbeschwerde richte. Außerdem habe der Richter Gerhardt eine beantragte Verlängerung der Schriftsatzfrist unter Hinweis auf das öffentliche Interesse an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag verweigert, wohingegen die Beschwerde sich lediglich gegen die Gültigkeit der Landesliste Berlin der SPD richte.
vom 28.02.2012
The dispute between supreme federal bodies (Organstreit) relates to the legal position of the Bundestag members with regard to the overall budgetary responsibility of the German Bundestag in connection with the European Stabilisation Mechanism.