Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 29.02.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede. Die für strafbar erachteten Äußerungen des Beschwerdeführers erfolgten im Rahmen eines Bußgeldverfahrens.
vom 29.02.2012
Der Beschwerdeführer verbüßt seit Mai 2007 eine lebenslange Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt. Im Strafurteil wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren wird im November 2019 erreicht sein. Seit November 2010 ist der Beschwerdeführer in der Justizvollzugsanstalt Dresden untergebracht. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet er sich gegen die Feststellungen in der Fortschreibung seines Vollzugsplans, nach denen ihm Vollzugslockerungen nicht zu gewähren sind.
vom 29.02.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Durchsuchung eines Notariats.
vom 29.02.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Durchsuchung eines Notariats.
vom 29.02.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung gerichtlichen Rechtsschutzes gegen die Sperrung der Telefonnummern von Behörden und Gerichten in einer Justizvollzugsanstalt.
vom 29.02.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei durch Fehler des Rechtspflegers verursachter Formwidrigkeit einer Rechtsbeschwerde.
vom 29.02.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Widerruf einer betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse.