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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
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vom 21.05.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss („Prospekthaftung im weiteren Sinne“) wegen der Beteiligung eines Anlegers an einer Fondsgesellschaft.
vom 21.05.2012
Die Verfassungsbeschwerden betreffen eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss („Prospekthaftung im weiteren Sinne“) wegen der Beteiligung von Anlegern an zwei Fondsgesellschaften.
vom 21.05.2012
Die Verfassungsbeschwerden betreffen eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss („Prospekthaftung im weiteren Sinne“) wegen der Beteiligung von Anlegern an einer Fondsgesellschaft.
vom 21.05.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss („Prospekthaftung im weiteren Sinne“) wegen der Beteiligung eines Anlegers an einer Fondsgesellschaft.
1 BvR 1820/10, 1 BvR 1821/10, 1 BvR 1823/10, 1 BvR 1824/10, 1 BvR 1825/10, 1 BvR 1826/10, 1 BvR 1827/10, 1 BvR 1828/10, 1 BvR 1829/10, 1 BvR 1830/10, 1 BvR 1831/10, 1 BvR 1832/10, 1 BvR 1833/10, 1 BvR 1834/10, 1 BvR 1835/10, 1 BvR 1836/10, 1 BvR 1838/10, 1 BvR 1840/10, 1 BvR 1842/10, 1 BvR 1844/10, 1 BvR 1845/10, 1 BvR 1847/10, 1 BvR 1848/10, 1 BvR 1851/10, 1 BvR 1852/10, 1 BvR 1853/10, 1 BvR 1854/10, 1 BvR 1855/10, 1 BvR 1856/10, 1 BvR 1857/10, 1 BvR 1859/10, 1 BvR 1860/10, 1 BvR 1861/10, 1 BvR 1862/10
vom 21.05.2012
Die Verfassungsbeschwerden betreffen eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss („Prospekthaftung im weiteren Sinne“) wegen der Beteiligung von Anlegern an einer Fondsgesellschaft.
vom 21.05.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss („Prospekthaftung im weiteren Sinne“) wegen der Beteiligung von Anlegern an einer Fondsgesellschaft.