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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 25.07.2012
Gegenstand der Verfahren sind die Regelungen des Bundeswahlrechts über die Mandatsverteilung im Deutschen Bundestag. Die Antragsteller und die Beschwerdeführer begehren insbesondere die Prüfung, ob das Sitzzuteilungsverfahren verfassungsrechtlich nicht hinnehmbare Effekte des negativen Stimmgewichts herbeiführt und ob der Anfall ausgleichsloser Überhangmandate mit der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien vereinbar ist.
siehe auch
Pressemitteilung vom 25.07.2012
vom 25.07.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung eines Befangenheitsantrags im Zusammenhang mit der Ankündigung eines Zivilrichters, eine Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer zu prüfen.
vom 18.07.2012
Das Finanzgericht begehrt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber, ob § 3 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl I S. 418) insoweit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als der Grundstückserwerb durch einen eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers nicht von der Grunderwerbsteuer befreit ist.
siehe auch
Pressemitteilung vom 8.08.2012
vom 18.07.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit im Zivilprozess.
vom 16.07.2012
Der Antrag auf einstweilige Anordnung betrifft die Auslieferung des Antragstellers in die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zweck der Strafverfolgung, wobei die Frage im Mittelpunkt steht, ob der Antragsteller als deutscher Staatsangehöriger den Schutz von Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG genießt.
vom 16.07.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die Bemessung und Erhebung von Abgaben zur Insolvenzsicherung nach dem Betriebsrentengesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
vom 12.07.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verlegung eines Sicherungsverwahrten aus einer Station des Normalvollzugs auf eine Station für Sicherungsverwahrte.
vom 11.07.2012
Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Widerruf der Börsenzulassung von Aktien zum früheren amtlichen, jetzt regulierten Markt auf Antrag des Emittenten (sogenanntes freiwilliges oder reguläres Delisting).
siehe auch
Pressemitteilung vom 11.07.2012 ,
press release of 11.07.2012
vom 11.07.2012
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde des anwaltlich vertretenen Beschwerdeführers betrifft die Anordnung einer akustischen Besuchsüberwachung in der Untersuchungshaft.
vom 11.07.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände im Sinne von § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO.
vom 10.07.2012
Die Vorlagen betreffen die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass bestimmte ausländische Staatsangehörige, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erlaubt ist, nur dann zum Bezug von Erziehungs- oder Elterngeld berechtigt sind, wenn sie im Bezugszeitraum eines der in den vorgelegten Regelungen genannten Merkmale der Arbeitsmarktintegration erfüllen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 29.08.2012
vom 04.07.2012
Die Wahlprüfungsbeschwerden betreffen das Erfordernis eines früheren dreimonatigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung der Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 7.08.2012
vom 03.07.2012
1. Der Zweite Senat hat mit Beschluss vom 19. Mai 2010 (2 BvF 1/05) gemäß § 48 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts beim Ersten Senat angefragt, ob dieser an den Rechtsauffassungen festhält, wonach
siehe auch
Pressemitteilung vom 17.08.2012
vom 02.07.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein Prozesskostenhilfeverfahren, in dem ein Vergleich über die Hauptsache geschlossen worden ist.